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Die
Bereitschaftspolizei Mainz deckt mit Duldung des
Innenministeriums kleinkriminelle Strolche in den eigenen Reihen
und eine demütige Justiz lässt sich am Nasenring vorführen.
Polizei
Mainz, Polizei Rheinland-Pfalz, Minister Lewentz
Letzte Erkenntnis der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz:
"Polizisten sagen nicht vorsätzlich falsch aus
sondern irren indiziell", wenn sie vier Wochen nach einer
Falschaussage durch Inaugenscheinnahme und Nachmessen erkennen,
sich zwischen 15 Meter und 200 Meter vertan zu haben. Ein
normaler Zeuge wird für eine derartige Falschaussage mit 3
Monaten Gefängnis bestraft.
Und ein Polizist, der nur irrt,
bleibt bei weiteren blödsinnigen Lügen glaubwürdig, selbst
dann, wenn er die Meenzer Fassenacht zum Fasching
vergewaltigt und daraus eine erfundene Beleidigung konstruiert,
um von einen Übergriff (versuchtes Abkassieren ohne Quittung)
abzulenken.
Merke:
Wer das Angebot von im Privatauto fahrenden, nicht uniformierten
Polizistenanfängern ausschlägt, für einen erfundenen
Einbahnverstoß sich zum halben Preis ohne Quittung mit Bargeld
freizukaufen, kann wegen dieser Unbotmäßigkeit ins Gefängnis
kommen, vor allem dann, wenn die Polizei Kelle, Dienstausweis
und Quittungsblock vergessen hat. Die
Namen der Täter mussten auf Verlangen von Staatsekretär a.D.
Dr. Hofe, Mainz-Kastel, anonymisiert werden. Wer das wohl
angezettelt hat? Da scheinen Nerven blank zu liegen, wie auch
ein mit mir befreundeter Polizeipräsident überzeugt ist, denn
Polizei, Justiz und Landesregierung sind die eifrigsten Abrufer
dieser Seite. Auf Anfrage kann ich gerne die Namen der Strolche
mitsamt deren Beschützern nennen.
Meine Mail-Adresse: hartmut@rencker.de |
Hartmut
Rencker
55127 Mainz
Fontanestr.
82
Tel.: 06131-72801
E-Mail: hartmut@rencker.de
Polizeipräsidium
Herrn Präsident
Karl-Heinz Weber
-persönlich-
Mainz
Mainz,
14.3.2009
Dienstaufsichtsbeschwerde
/ Anzeige gegen Unbekannt wegen Verdacht auf Bandenkriminalität
Vorfall am 12.3.2009 zwischen 16:15 und 17:00 in
Mainz, Kurfürstenstraße in Fahrtrichtung Rhein direkt vor der Kreuzung
mit der Hindenburgstraße
Hier:
Missbrauch von Blaulicht (§ 38 StVO)
mutmaßlicher Missbrauch von Polizeikleidung
Manipulation der Rechtslage als Einschüchterungsversuch
Nötigung, eine (fragliche) Verkehrsübertretung anzuerkennen
Nichtbelehrung über Verweigerungsrecht
versuchte oder vollendete Inkassokriminalität
Verstoß gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit
dreimalige schikanöse Personalienerfassung
Legitimationsverweigerung
Sehr
geehrter Herr Polizeipräsident Weber,
leider
muss ich Sie über einen ebenso ungewöhnlichen wie mysteriösen Vorfall
unterrichten, der von tatsächlichen Polizisten oder von polizeiähnlich
Maskierten provoziert wurde.
Im Rahmen einiger Erledigungen in der Mainzer Neustadt bog
ich von der Neckarstraße kommend in die Rheinallee Richtung Kaisertor
ein. Schon nach sehr kurzer Fahrstrecke fiel mir auf, dass hinter mir
ein PKW mit blassem Blaulicht herfuhr. Durch verhaltenes Rechtsfahren
bot ich dem mutmaßlichen Einsatzfahrzeug die Möglichkeit, mich zu überholen.
Das Blaulichtfahrzeug hatte aber keine Eile und schwamm im allgemeinen
Verkehrsfluss einfach mit. Wozu dann überhaupt Blaulicht? Um mein nächstes
Ziel in der Kurfürstenstraße zu erreichen, konnte ich wegen
vorgegebener Richtungspfeile erst in Höhe der Raimundi- oder
Gartenfeldstraße nach rechts abbiegen (nachträgliche Korrektur:
Abbiegen von der Rheinallee in die Frauenlobstraße mit
Zielrichtung Gartenfeldplatz). Zu meiner Verwunderung bog das
hinter mir herfahrende mutmaßliche Einsatzfahrzeug ebenfalls ab und
blieb trotz meiner durch langsame Fahrweise erkennbaren Parkplatzsuche
dicht hinter mir. Bei einem weitern Abbiegen am Gartenfeldplatz erkannte
ich, dass das kein Zufall, sondern eine Verfolgung war, vielleicht wegen
eines von mir noch nicht bemerkten Lichtdefekts oder einer sonstigen
Auffälligkeit an meinem Fahrzeug. Von der Verfolgung irritiert hielt
ich schließlich unmittelbar vor der Kreuzung Kurfürstenstraße /
Hindenburgstraße an.
Zu meiner Verwunderung musste ich feststellen, dass es sich
bei dem rätselhaften Verfolger um einen alten roten Astra mit einem
kleinen, seitlich auf dem Dach angebrachten Miniblaulicht vom Typ
Kinderkarussell handelte. Das Auto hatte ein Mainzer Kennzeichen mit
Buchstaben L., mehr habe ich mir in der Aufregung leider nicht gemerkt.
Es sprang ein Mann in Bomberjacke mit ein paar Polizeisymbolen aus dem
mich verfolgenden Fahrzeug und herrschte mich zynisch an, ob ich denn
nicht in den Rückspiegel sehe. Er hielt mir vor, nicht auf sein
Blaulicht reagiert zu haben. Ich entgegnete ihm, die merkwürdige
Verfolgung sei mir aufgefallen, ich hätte aber keinen Anlass gesehen,
meine Fahrweise zu ändern, weil ich langsam, rechts und niemanden
behindernd gefahren sei. Hätte ich denn schon zu Beginn der Verfolgung
auf der Rheinallee anhalten sollen oder welche Reaktion habe er von mir
als Fahrer erwartet.
Jedenfalls behauptete der Mann ich hätte auf meinem
Geradeaus-Fahrweg ein Sperrzeichen (Doppelpfeil nach rechts und links)
missachtet und sei geradeaus weitergefahren. Die Örtlichkeit wurde mir
nicht genannt. Ich musste eingestehen, diese behauptete kuriose
Verkehrsführung, also die unvermittelte Sperrung der Geradeausfahrt,
nicht wahrgenommen zu haben. Ich frage mich allerdings, weshalb ich
schon weit vor dem angeblichen Verkehrsverstoß verfolgt wurde.
Auf meine Frage, wieso denn die Polizei ein für Einsätze
untaugliches leistungsschwaches altes Auto fahre, wurde mir entgegnet,
die Polizei dürfe nicht immer für jeden erkennbar sein. Sie seien
gerade im Einsatz, den sie eigens unterbrechen mussten, um meine
Verkehrsübertretung zu ahnden. Das gehe ihrem Einsatzauftrag vor.
Nunmehr wurde mir angeboten, zur Vermeidung eines Verfahrens
10 Euro zu bezahlen, regulär würde das 20 Euro kosten plus
Verwaltungsgebühren. Weil mir alles recht dubios erschien, verlangte
ich den Dienstausweis, der mir auch gezeigt wurde. Das recht einfache Kärtchen
machte einen halbwegs offiziellen Eindruck. Allerdings fehlten
Sicherheitsmerkmale wie ein Hologramm. Bei dem Mann handelte es sich um
einen Ausländer oder Eingebürgerten mit atypischem Namen, den ich eher
Ägypten oder Marokko als der Türkei zuordnen würde. Typische türkische
Namen sind mir aus meiner beruflichen Arbeit geläufig.
Um den Verdruss mit den rechthaberischen Männern zu beenden,
willigte ich in die Zahlung ein. Meine Bitte um eine Quittung führte
jedoch zu Irritationen, denn es gab keine, dafür wurden meine
Personalien präzise und zeitaufwendig aufgenommen, was mir bei direktem
"Freikauf" sicherlich erspart geblieben wäre. Weil die Männer
trotz Zahlungsaufforderung mangels Quittungsvordrucken nicht inkassofähig
waren, wurde dann ein weiteres Polizeifahrzeug herbeigerufen das nach
vielleicht 10 Minuten eintraf und sich gegen die Fahrtrichtung vor mein
Auto stellte. Ich war richtig umzingelt. Insgesamt 5 mutmaßliche
Polizisten und zwei Fahrzeuge (roter privater Astra und grüner Bus)
waren nunmehr zur Stelle. Ich erhielt schließlich sehr unwillig aus den
Beständen des anderen Fahrzeugs eine gedruckte Quittung (Kopie anbei)
und wurde zugleich zu einem Schuldeingeständnis gedrängt. Über ein
Verweigerungsrecht wurde ich nicht belehrt.
In diesem Moment bemerkte einer der neu hinzugekommenen,
gleichfalls in Bombermontur gekleideten Leute (zwei Männer und eine
blonde Frau), dass meine ASU-Plakette trotz noch gültigem TÜV
abgelaufen war. Also wurden von den neuen Polizisten meine Personalien
noch einmal akribisch aufgenommen und mir ein Verfahren angekündigt.
Der Wortführer verweigerte, sich auszuweisen, seine Bomberjacke mit
Polizeiaufdruck sei Ausweis genug. Dies habe ich ebenso zurückgewiesen
wie einige der Neugierigen, die sich inzwischen eingefunden hatten, um
das Schauspiel einer erwarteten Verhaftung verfolgen zu können.
Durch das Großaufgebot an mutmaßlicher Polizei wurden
Fahrzeuge am Fortkommen gehindert. Nach mehr als einer halben Stunde
wurde ich dann endlich erstmals freigelassen. Entnervt fuhr ich weg, um
gleich wieder in einer Einfahrt anzuhalten (ca. 15-20 m), weil ich mich
nicht mehr verkehrsicher fühlte. Das war der dritte Sündenfall, denn
ich hatte den Sicherheitsgurt noch nicht angelegt. Meine Personalien
wurden von den gleichen Leuten ein weiteres Mal aufreizend akribisch und
zeitaufwendig aufgenommen. Insgesamt dauerte meine hoheitliche
Behandlung eine dreiviertel Stunde.
Nach Rücksprache mit einem pensionierten Leitenden
Polizeibeamten, der sich ein solches Vorgehen absolut nicht als
dienstgerecht vorstellen kann, erstatte ich diese Meldung wegen des
dringenden Tatverdachts der Amtsanmaßung, des Inkassobetrugs, der
Missachtung aller Regeln und des Gebotes der Verhältnismäßigkeit
sowie des Verdachts auf Bandenkriminalität.
Ich bitte um
eine Eingangsbestätigung und eine Verbescheidung meines Vorbringens.
Gleichzeitig bitte ich, eine Notiz an die Presse zu geben zur öffentlichen
Warnung vor mutmaßlichen Betrügern.
Mit
freundlichen Grüßen
Hartmut
Rencker
Polizeipräsidium
Herrn Präsident
Karl-Heinz Weber
-persönlich-
Mainz
Mainz,
3.12.2009
Dienstaufsichtsbeschwerde
vom 14.3.2009
Abgabenachricht
vom 19.3.2009 PV 1 – 03 142-1/18/2009
Sehr
geehrter Herr Polizeipräsident Weber,
im
Rahmen der dort bekannten Sache ist es gestern zu einem sehr merkwürdigen
Urteilsspruch gekommen. Die Presse hat heute hierüber berichtet. Es
geht um die als Abwehrreaktion auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde
losgetretene Ehrherabsetzungsklage. Obwohl ich die Glaubwürdigkeit der
Anzeigeerstatter erschüttern konnte, ist es mir nicht gelungen, deren
abgestimmte Falschaussagen wirksam genug auszuhebeln. Dennoch hat das
Gericht mir so viel Glauben geschenkt, dass ich "straffrei" verurteilt
wurde. Ich bleibe also nur auf den Gerichtskosten und den
Forderungen meines dummerweise in Anspruch genommenen Anwalts sitzen,
den ich wegen exorbitanter Kostenvorstellungen vom Mandat entbunden
habe.
Gegen
das Urteil habe ich Rechtsmittel eingelegt, weil ich mich nicht von den
in Gruppenpanik geratenen Notlügnern zum Kriminellen lassen mache.
Dieser Vorwurf wiegt hart, ist aber leider Realität. Wenn Polizei,
Innenministerium und Staatsanwaltschaft nicht vor meiner Beschwerde
abgetaucht und die Umtriebe der Jungpolizisten durch Untätigkeit
gedeckt hätten, wäre es nie so weit gekommen.
In
der nunmehr weiter eskalierten Situation muss ich meine alte Anzeige
leider ausweiten auf den Vorwurf der uneidliche Falschaussage. Wegen der
Einzelheiten verweise ich auf meine beigefügte Berufungsschrift. Die
immer noch unbearbeitete Dienstaufsichtsbeschwerde liegt dort vor.
Bei
allem Unrecht, das mir widerfahren ist, bleibe ich an einer möglichst
unbürokratischen Lösung interessiert. Ich will nur nicht auf den mir
entstandenen Kosten sitzen bleiben. Ob sich hier eine Brücke bauen lässt,
wie dies in Großverfahren gegen Prominente gang und gäbe ist, kann ich
nicht beurteilen.
Ich
bitte um Sachstandsmitteilung.
Mit
freundlichen Grüßen
Hartmut
Rencker
per
Fax
Amtsgericht
Mainz
Diether-von-Isenburg-Str.
4
55116
Mainz
Mainz,
2.12.2009
Zeichen:
3564 Js 10587/09.403.Ecs
Verhandlung
am 2.12.2009
gegen
den zugegebenermaßen salomonischen Urteilsspruch ohne reale Strafe
lege
ich
zunächst
nur zur Fristwahrung Rechtsmittel ein.
Das
hoffentlich objektive Ergebnis der noch laufenden
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine ganze Reihe von Verfehlungen bleibt
abzuwarten. Alsdann ist neuer Entscheidungsbedarf gegeben.
Ich
stelle noch einmal ausdrücklich fest, dass von den Anzeigen nur eine
einzige formal berechtigt war (AU-Plakette). Der erst später
nachgeschobene Strafantrag wegen angeblicher Ehrherabsetzung stellt ganz
offenkundig eine Abwehrreaktion auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde dar.
Nicht ich habe die jungen Leute entehrt, sondern diese haben sich durch
ihr rechtswidriges, unwürdiges und rechthaberisches Verhalten
diskreditiert. Das habe ich bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Der
Vorgang läuft unter dem Zeichen 3191 Ujs 13577/09.
Und
eine ganze Reihe von entscheidungserheblichen Fragen ist offen
geblieben. Vor allem haben sich die Anzeigerstatter in Ungereimtheiten
hineinmanövriert und sogar Fehlverhalten zugegeben. Das ist das Eingeständnis
der Legitimationsverweigerung mangels eines Ausweises, das Eingeständnis,
die Örtlichkeit der angeblichen Verkehrsübertretung nicht bezeichnen
zu können, das Eingeständnis, einen falschen Betrag verlangt zu haben
und letztlich die Ausrede, der mitgeführte Quittungsblock sei gerade
voll gewesen. Das alles erschüttert die Glaubwürdigkeit der jungen
Leute, die in ihrer Panik vor einem Disziplinarverfahren noch nicht
einmal vor strafbewehrten uneidlichen Falschaussagen zurückgeschreckt
sind.
Vor
allem der Staatsanwaltschaft ist mangelnde Sachaufklärung vorzuwerfen,
dazu noch in Verbindung mit einer außergewöhnlichen
Bewertungsunsicherheit. Begonnen hat das mit dem gescheiterten Täter-Opfer-Ausgleich,
alsdann einer Bestrafung mit 450 Euro, dann wiederum Angebot einer
Verfahrenseinstellung und zuletzt verdoppelter Strafantrag über
mindestens 900 Euro. Das lässt kein Vertrauen in die Geradlinigkeit der
Justiz aufkommen.
Ungeklärte
Fragen und Widersprüchlichkeiten:
Ø Es
ist mehr als auffällig, dass die Anzeige wegen erfundener Ehrverletzung
erst nach meiner Dienstaufsichtsbeschwerde offenkundig als Abwehrmaßnahme
von der Leitung der Bereitschaftspolizei und nicht von den einzelnen
Jungpolizisten erstattet wurde.
Ø Es
besteht Klärungsbedarf, ob die so ehrempfindlichen jungen Leute spontan
an Ihren Dienststellenleiter herangetreten sind und diesen um Anzeige
gebeten haben oder ob sich die Anzeige erst aus dem Vorhalt meiner
Dienstaufsichtsbeschwerde ergab.
Ø Das
Abtauchen von Bereitschaftspolizei und Innenministerium vor der
Bearbeitung meiner Dienstaufsichtsbeschwerde lässt den Eindruck
aufkommen, dass man Fehlverhalten decken will. Meine Beschwerde hat
einen gänzlich anderen Inhalt als die Farce um die Ehrempfindlichkeit
der in ihrem Verhalten sehr rüden jungen Leute.
Ø Die
Abwehrbehauptung, ich hätte die Leute Karnevals- bzw.
Faschingspolizisten bezeichnet, ist nicht nur erfunden, sondern dumm
gelogen, denn kein Mainzer nimmt solche Worte in den Mund und emotional
erregt schon gar nicht. Und wenn ich die Leute nach Mainzer Art
Fastnachter bezeichnet hätte, wäre dies fast eine saloppe
Ehrerbietung.
Ø Die
sich in ihrer Ehre so herabgesetzt fühlenden Jungpolizisten des ersten
Vorfalls haben sich die Wartezeit bis zum Eintreffen des von mir
verlangten Quittungsblocks sehr unverärgert mit mir vertrieben. Mein 28
Jahre altes Fahrzeug wurde im Rahmen der üblichen Autofahrergespräche
mit großem Interesse bewundert. Noch nicht einmal der obligatorisch
vorgezeigte, aber ungeöffnet gebliebene, schon mehrfach ausgetauschte
Verbandskasten wurde beanstandet. Ich wurde lediglich darauf
hingewiesen, diesen gelegentlich nach den Ablaufdaten aufzufrischen. Die
abgelaufene ASU wurde nicht erkannt, so oberflächlich war die Kontrolle
durch die erste Gruppe.
Ø Auch
habe ich die Polizisten niemals Räuber genannt, denn ich ging dem
Vorwurf des angeblichen Einbahnverstoßes auf den Leim und habe auch die
geforderten 10 Euro gelöhnt. Das Wort Räuber passt nicht in meine
Bereitschaft zur Barzahlung. Verärgert habe ich die Männer wegen
meines Bestehens auf einer Quittung. Erst dann wurden meine Personalien
akribisch aufgenommen. Bei direktem Freikauf wäre es wohl kaum zum
Herbeirufen des zweiten Fahrzeugs gekommen.
Ø Ungewöhnlich
ist, dass der Quittungsblock just zur Stunde des Vorfalls unerwartet
voll gewesen sein soll. Das erweckt den Eindruck einer Schutzbehauptung.
Die Häufigkeit getätigter Abrechnungen mit der Polizeikasse bedarf der
Nachprüfung.
Ø Ist
es denn gängige Praxis, dass Polizisten ohne inkassofähig zu sein,
bares Kassieren einem üblichen Einzugsverfahren, wie es jeder Parksünder
kennt, vorziehen? Politessen kassieren auch nicht bar, selbst wenn ein
Falschparker auf frischer Tat ertappt wird.
Ø Wieso
haben die Jungpolizisten mangels Quittierfähigkeit mir nicht eine
Zahlkarte übergeben oder sich mit der Erfassung meiner Personalien begnügt?
Ø Das
Großaufgebot von zwei Polizeifahrzeugen mit 4 oder 5 Jungpolizisten ist für
das bare Abkassieren von gerade einmal 10 Euro mehr als auffällig. Dies
gilt auch für den objektiv falschen Betrag, denn ein Einbahnverstoß
steht mit 20 Euro im Bußgeldkatalog. Sich hier mit mangelnder Kenntnis
der Bußgeldsätze herauszureden, stellt die Kompetenz, Zuverlässigkeit
und Glaubwürdigkeit der jungen Leute in Frage.
Ø Auffällig
ist, dass der Zeuge T.Ch. (Name
nachträglich anonymisiert) die tatsächliche Verfolgungsstrecke von
der Rheinallee über die Frauenlobstraße, alsdann rund um den
Gartenfeldplatz bis in die Kurfürstenstraße leugnet und noch nicht
einmal die Örtlichkeit des angeblichen Fahrverstoßes bezeichnen kann.
Ø Die
vor Gericht wiederholte Anschuldigung, ich hätte eine plötzliche
Einbahn-Sperrrichtung nicht erkannt und wäre geradeaus weitergefahren,
anstatt nach rechts oder nach links abzubiegen, ist erfunden. Nirgendwo
in der Neustadt gibt es eine solche heimtückische Verkehrsführung.
Deshalb verwundert es nicht, dass die Örtlichkeit des angeblichen
Fahrfehlers nicht bezeichnet werden konnte.
Ø Die
Erklärung für die Benutzung eines Privatfahrzeugs, wonach die Polizei
nicht immer mit für jeden erkennbaren Fahrzeugen herumfahren könne,
geht dadurch ins Leere, als das rote Auto sich schon lange vor dem
behaupteten Einbahnverstoß durch das dürftige mobile blaue "Dutzelchen"
auffällig gemacht hat.
Ø Wieso
fuhr das Auto schon auf der Rheinallee mit Blaulicht gemütlich
spazieren? Außerhalb von Gefahrenlagen ist das auf jeden Fall ein
Blaulichtmissbrauch.
Ø Wieso
wurde ich als angeblicher Verkehrssünder fast 2 Kilometer durch die
halbe Neustadt verfolgt, aber nicht überholt und dann ordnungsgemäß
mit Kelle gestoppt? Ich bin von der Neckarstraße kommend auf der
Rheinallee Richtung Kaisertor gefahren, in die Frauenlobstraße
eingebogen und wegen Parkplatzsuche ganz langsam weiter bis zum
Gartenfeldplatz, um diesen herum in die Kurfürstenstraße, so dass ein
Überholen und Stoppen mit Kelle jederzeit möglich gewesen wäre.
Ø Nicht
das rätselhafte Fahrzeug hat mich gestoppt sondern ich habe einfach
angehalten, weil ich mich durch die Verfolgung verunsichert fühlte und
eine Auffälligkeit an meinem Fahrzeug vermutete.
Ø Das
forsche Auftreten von T.Ch. (Name
nachträglich anonymisiert), der mir das vom Dach heruntergenommene
Lichtlein vor die Nase hielt und mir zynisch vorwarf, ob ich denn nicht
in den Rückspiegel sehe, war in hohem Maße provozierend.
Ø Peinlich
ist, dass der Zeuge J.M. (Name
nachträglich anonymisiert), der sich schon im eingestellten
Parallelverfahren 3226 Js 12870/09.403 Owi in Widersprüche verstrickt
hat, die Legitimationsverweigerung eingestehen musste mit der Ausrede,
er hätte keinen Ausweis mit sich geführt. Ein Polizist ohne Ausweis
ist keine Amtsperson.
Ø Richtig
ist, dass ich meine Verwunderung über das vom Autodach entfernte und
mir wichtigtuerisch vor die Nase gehaltene Lichtlein vom Typ
Kinderkarussell als wenig überzeugendes "Fastnachtsdutzelchen"
(halbrundes kleines farbiges Fastnachtshütchen) bezeichnet habe. Ich möchte
annehmen, dass die wohl des Mainzer Wortschatzes unkundigen Leute daraus
den Ehrverletzungsvorwurf konstruiert haben. Ein derartiges Lichtlein
habe ich in meinem ganzen Leben noch nicht gesehen. Ich bezweifle, dass
dieses Lämpchen zur regulären Polizeiausstattung gehört. Solches
Spielzeug wird im Internet angeboten mit dem Hinweis, dass man damit mächtig
Eindruck schinden kann.
Ø Ein
korrekter Streifenpolizist, dem ich kürzlich den Vorfall schilderte,
sagte spontan, ob das überhaupt Polizisten waren und dass Blaulichter
hundertfach im Internet angeboten würden. Auch war ihm die Art des
Abkassierens befremdlich. Üblich seien freundliche Belehrungen ohne
Strafgeld oder aber formale Owi-Anzeigen.
Eine
Kopie habe ich an die Staatsanwaltschaft, das Innenministerium und die
Bereitschaftspolizei gegeben.
Mit
freundlichen Grüßen
Hartmut
Rencker
Hartmut
Rencker
55127 Mainz
Fontanestr. 82
Tel.: 06131-72801
E-Mail: hartmut@rencker.de
per
Mail: stamz@genstako.jm.rlp.de
Staatsanwaltschaft
Mainz
Mainz
Mainz,
4.12.2009
Anzeige
wegen eines polizeilichen Übergriffs am 12.3.2009
3191 Ujs 13577/09
Sehr
geehrte Damen und Herren,
im
Nachgang zu meiner gestrigen Anzeige, mit der ich den schweren Vorwurf
der
Falschanzeige im Amt und der uneidlichen
Falschaussage
erhoben
habe, möchte ich noch zwei wichtige Argumente nachtragen:
Es
ist auffällig, dass die Anzeige wegen angeblicher Ehrverletzung nicht
direkt von den von mir Beschuldigten erstattet wurde, sondern erst nach
meiner Dienstaufsichtsbeschwerde von der Bereitschaftspolizei. Der
Versuch einer Abwehrreaktion ist unübersehbar.
Der
Vorwurf, ich hätte die jungen Leute als Faschings- und Karnevals-polizisten
bezeichnet, ist nicht nur gelogen, sondern dazu noch dumm erfunden. Kein
Mainzer nimmt die Worte Fasching oder Karneval jemals in den Mund und in
einer Stresssituation schon gar nicht. Hier bedarf es einer forensischen
Aufhellung.
Es
mag schon zum Schmunzeln sein, wenn ich auf die vom Nobelpreisträger
und Gänsevater Konrad Lorenz erkannte Lebensweisheit hinweisen muss, nämlich
die Prägung. Meine ersten und einzigen Kinderlieder waren:
Ø
Maikäfer
flieg, dein Vater ist im Krieg.....
Ø
Ritzambaaaaah,
moije fängt die Fassnacht
aaaaaah.....
Das führt unausweichlich zu
frühkindlichen verbalen Verfestigungen. Diese halten ein Leben lang
vor, so wie auch die Klangfarbe frühkindlich geprägt wird und unveränderlich
bleibt.
Die
Schlüsselfrage ist also, ob eine Mainzer Hausgeburt, die ich bin, im
Affekt völlig wesensfremde Worte gezielt einsetzen kann. Es sollte kein Problem
sein, diesen Punkt gerichtsfest zu sichern um damit meinen Vorwurf der
uneidlichen Falschaussage zu untermauern.
Mit
freundlichen Grüßen
Hartmut
Rencker
Hartmut
Rencker
55127 Mainz
Fontanestr. 82
Tel.: 72801
E-Mail: hartmut@rencker.de
Herrn
Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler
Generalstaatsanwaltschaft
Josef-Görres-Platz 5-7
56068
Koblenz
Mainz,
27.06.2011
Dortiges
Zeichen: 4Zs 466/11
Polizei deckt Kriminelle
Sehr
geehrter Herr Mannweiler,
ich
mag nicht glauben, dass Sie das glauben, was Sie mich glauben machen
wollen. Vielleicht lässt sich ihre Demut vor der Sakrosanz der Polizei
mit dem Aphorismus von Clausewitz erklären, der einmal sagte: „Nichts
ist schwerer als der Rückzug von einer unhaltbaren Position“.
Den
von unfähigen, geltungssüchtigen Polizistenanfängern losgetretenen
„absurden Narrenstreich“ (Zitat Herbert Bonewitz) hat die Presse
nicht zufällig genüsslich ausgeschlachtet und sich über Polizei und
Justiz lustig gemacht hat. Dieser „Justizunfall“ (Zitat eines
pensionierten Richters) hat meinem öffentlichen Ansehen als
geradliniger Politiker sehr gedient. Viel Anerkennung habe ich wegen
meiner Unerschrockenheit gefunden. Sogar ein mit mir befreundeter
Polizeipräsident ist der Überzeugung, dass man längst eingesehen hat,
dass hier ein krummes Ding gelaufen ist und man lediglich aus Angst,
sein Gesicht zu verlieren, einfach abtaucht, selbst um den Preis, mich
als Bauernopfer zu missbrauchen, nur um eigenes Versagen zu vertuschen.
Am
schlimmsten ist, dass das beharrliche Decken des von mir aufgedeckten
Skandals zu einem eigenständigen Kriminalfall geworden ist, der bis in
den Bereich von Strafvereitelung im Amt reicht. Noch nie habe ich
als ermittlungstaktisch erfahrener Beamter so erbärmliche Versuche der
Beweisklitterung erlebt. Hier werden alle Grundsätze der
ergebnisoffenen Beweiserhebung missachtet. Denn wollte man sich mit
Fakten befassen, käme man unausweichlich zu einem unerwünschten
Ergebnis.
Ihr
erneutes Bemühen, durch Vermeiden der gebotenen Sachaufklärung “kleine Strolche“ vor einem Strafverfahren zu bewahren, kann ich so
nicht hinnehmen. Es ist mehr als befremdlich, dass Sie z.B. die
Polizeiakte nicht sehen wollen, in der genau das steht, was mein
Vorbringen untermauert. Leider kann ich die Schlüsseldokumente nicht
vorlegen, weil mir zum Zwecke der Beweisunterdrückung Kopien verweigert
werden. Ich habe deshalb Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben. Hierzu
verweise ich auf die Anlagen. Der Generalstaatsanwaltschaft wird sich
die Polizei nicht verweigern können.
Das
Vermeiden einer Sachaufklärung ist nicht nur eine Missachtung meiner
Glaubwürdigkeit und der Glaubwürdigkeit meiner Zeugen sowie der von
mir aufgebotenen reputierten Idiomkenner, sondern auch eine
Diskreditierung der stets um Wahrhaftigkeit bemüht gewesenen Richterin
Knechtel. Denn es muss einen triftigen Grund gegeben haben, in einer
Bagatellsache um 30 Euro einen Ortstermin mit sieben Zeugen, dem
Beschuldigten, der Richterin und der Staatsanwaltschaft anzusetzen. So
etwas macht kein Gericht, wenn es um eine Bagatelle geht. Alleine diese
Entscheidung macht deutlich, dass ein Lügenmärchen, das um mehr als
Erbsenzählerei von wenigen Metern geht, aufgeklärt werden sollte. Es
ist für mich unbegreiflich, dass die Generalstaatsanwaltschaft hierin
keine klärungsbedürftige Auffälligkeit erkennen will.
Aber
auch in dem Justizunfall (Zitat eines Richters) um den nicht
existierenden Mainzer „Fasching“ war Richterin Knechtel keineswegs
von der Wahrhaftigkeit der Täter überzeugt. Denn diese wollte das
Verfahren unter meinem Beweisvorbringen schon im Vorfeld einstellen,
hatte dann aber nicht die Kraft, sich gegen die abgestimmten Lügen von
gleich drei Jungpolizisten durchzusetzen. So ist es dann zu der
salomonischen Verurteilung zu NICHTS gekommen.
Richterin
Knechtel war so verärgert darüber, wie sie mehrfach angelogen wurde,
dass diese sich ganz bestimmt noch an den Vorfall erinnern kann. Auch
ich erinnere mich noch an Fälle, die ich vor 30 Jahren bearbeitet habe.
Ich erwarte von Richterin Knechtel, dass deren Gedächtnis nicht
schlechter ist als meines. Die Generalstaatsanwaltschaft sollte einer
Richterin nicht ungeprüft mangelndes Erinnerungsvermögen unterstellen.
Ich
betone noch einmal, dass J.M. (Name
nachträglich anonymisiert)
in der Verhandlung um das zulässige
Nichtanlegen des Gurtes beim Rangieren bzw. im Schritttempo hartknäckig
gelogen hat, es seien zwei Polizeifahrzeuge, darunter ein rotes
Privatauto mit Blaulicht und Trara ca. 200 m hinter mir
hergefahren um mich zu stellen. Exakt dieses Märchen findet
sich fast wortgleich viermal in den Unterlagen der Bereitschaftspolizei
Mainz. Die einzige Erklärung für die Falschaussage des J.M. (Name
nachträglich anonymisiert)
ist, dass
er ganz offenkundig die abgestimmte Lügen seiner Kollegen in deren
dienstlichen Erklärungen decken wollte.
Erst
als es M. (Name
nachträglich anonymisiert)
brenzlig wurde, hat er seine Aussage telefonisch zurückgezogen
und damit zugleich seine Kollegen als Lügner entlarvt.
Ich
muss die Generalstaatsanwaltschaft erneut auffordern, ihrer Aufklärungspflicht
nachzukommen. Hierzu gehört insbesondere:
Ø
Objektive Auswertung der dortigen Akte 4 Zs 977/10
über meine Verurteilung, insbesondere Bewertung der Erklärungen der
Idiomkenner Dr. von Roesgen, Herbert Bonewitz und Friedrich Demmler.
Ø
Beiziehung der in den Unterlagen der
Bereitschaftspolizei Mainz enthaltenen Lügenmärchen aller vier
Beteiligten, die meinen Vorwurf der vorsätzlichen uneidlichen
Falschaussage bestätigen. Zeichen J 8/09
Ø
Anhörung von Richterin Knechtel, die durch den
Vorfall so viel Verdruss auszuhalten hatte, dass diese sich mit
Sicherheit erinnern kann. Insbesondere bedarf es einer Stellungnahme
welche außergewöhnlichen Umstände diese veranlasst haben, in einem
absoluten Bagatellfall einen kostenaufwendigen Ortstermin anzusetzen.
Zu
prüfen ist vor allem,
ob das beharrliche Decken offenkundiger Lügen durch die Polizeileitung
den Straftatbestand der Strafvereitelung im Amt erfüllt.
Man vermied es sowohl bei der Polizei als auch in der Justiz, die
eklatanten Widersprüche zwischen meinem sofortigen dezidierten Gedächtnisprotokoll
und den von Plausibilitätswidersprüchen nur so wimmelnden Abwehrerklärungen
der Täter aufzuhellen. Die Märchen der Täter wurden kritiklos zur
alleinigen Wahrheit erhoben, denn hätte man sich mit den Widersprüchen
befasst, wäre man zu einem unerwünschten Ergebnis gekommen. Und wo
bleibt meine Glaubwürdigkeit?
Ich
biete erneut an, eine Kungelei mitzutragen die den Tätern und ihren
Beschützern ermöglicht, ihr Gesicht halbwegs zu wahren. Mein
Entgegenkommen könnte darin bestehen, dass ich meine Pressekontakte
nicht nutze und auf eine Veröffentlichung des Skandals verzichte.
Freundliche
Grüße
(Hartmut
Rencker)
Anlagen:
Hartmut
Rencker
55127 Mainz
Fontanestr. 82
Tel.: 72801
E-Mail: hartmut@rencker.de
per Fax
Bereitschaftspolizei
Herrn Ltd. Polizeidirektor Klaus Werz
-persönlich-
Mainz
Mainz,
12.9.2011
Zeichen
J 8/09
Polizei deckt Kriminelle in eigenen Reihen
Sehr
geehrter Herr Werz,
Ihr Vorgänger
Dieter Frank hat Ihnen einen peinlichen Kriminalfall hinterlassen, in
den nicht nur die primären Täter aus den Reihen der BePo verstrickt
sind sondern auch die Polizeileitung, die sich durch Beweisunterdrückung
in den Ruch der Strafvereitelung im Amt gebracht hat.
Vorausgegangen
ist ein in inhaltlicher und verbaler Abstimmung mit einem im Fachbereich
Polizeiaufsicht tätig gewesenen Leitenden Ministerialdirektor i.R. mit
sofortiger Dienstaufsichtsbeschwerde gemeldeter polizeilicher Übergriff,
bei dem nicht uniformierte Jungpolizisten im Privatauto unter einer
erfundenen Beschuldigung mich zum halben Preis abkassieren wollten unter
der Bedingung, bar zu zahlen. Allerdings waren diese Leute mangels
Quittungsblock nicht inkassofähig, was die Polizei 19 Monate nach
Erhebung der Beschwerde als „unschöne Gegebenheit“ eingestanden
hat. Ansonsten wurde alles geleugnet, was ich in meiner Beschwerde
vorgetragen habe, obwohl die in den Übergriff verwickelten Täter das
halbe Strafgesetzbuch abgearbeitet haben, angefangen mit
Blaulichtmissbrauch außerhalb einer Gefahrenlage über eine Fahrstrecke
von fast 2 km, Unfähigkeit oder Unwilligkeit zum korrekten Stoppen
mittels Kelle, Falschbeschuldigung, Quittierunfähigkeit,
Legitimationsverweigerung usw. Welche Rolle deren Beschützer gespielt
haben, mag die Staatsanwaltschaft interessieren.
Anstatt
den aus staatsbürgerlicher Verantwortung gemeldeten Übergriff intern
aufzuarbeiten, wurde ich mit einer dummdreist erfundenen
Ehrverletzungsanzeige überzogen, ich hätte diese flegelhaft
aufgetretenen Leute mit Worten wie Faschingspolizisten und
Karnevalspolizisten in ihrer „Würde“ herabzusetzen versucht, ganz
offenkundig, um die Bearbeitung der Beschwerde unterlaufen und
verschleppen zu können. Tatsache ist, dass ich das mir wichtigtuerisch
vor die Nase gehaltene mobile Blaulichtlämpchen vom Typ Baumarkt als
„Fastnachtsdutzel“ bezeichnet habe. Dies mag der Aufhänger für die
erfundenen Beschuldigungen sein.
Die
Verschleppungstaktik ist aufgegangen, denn die verantwortlichen Beschützer
stehen nicht mehr im Polizeidienst. Jedenfalls bin ich inzwischen durch
die von der Polizeileitung gedeckte, dummdreist erfundene
Gegenbeschuldigung zum Vorbestraften gemacht worden, während der Übergriff
nach wie vor nicht intern abgearbeitet ist.
Mit mir
befreundete führende Persönlichkeiten aus dem Richteramt und dem
Polizeidienst, darunter ein amtierender Polizeipräsident, sind
fassungslos, welch krummes Ding hier gedeckt wird, selbst um den Preis,
mich als Bauernopfer zu missbrauchen. Das ist ein eigener Kriminalfall.
Und jetzt ist die Polizei in einer Situation die Clausewitz einmal so
treffend beschrieben hat: "Nichts ist schwieriger als der Rückzug
von einer unhaltbaren Position".
Mit dem
Skandal waren und sind folgende Stellen befasst:
Ø
Amtsgericht Mainz
Ø
Amtsgericht Worms
Ø
Landgericht Mainz
Ø
Landgericht Bad Kreuznach
Ø
Oberlandesgericht Koblenz
Ø
Staatsanwaltschaft Mainz
Ø
Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach
Ø
Generalstaatsanwaltschaft Koblenz
Ø
Innenministerium
Ø
Justizministerium
Ø
Staatskanzlei
Ø
Allgemeine Zeitung Mainz
Ø
AZ online
Ø
Mainzer Rheinzeitung
Ø
Landtag
Im
Rahmen dieses multifaktorellen Vorfalls wurde auch ein nicht begangener
Gurtpflichtverstoß angezeigt, dem inzwischen eine Schlüsselbedeutung
zukommt.
In
der Hauptverhandlung am 17.8 2009 behauptete der Falschbeschuldiger J.M.
(Name
nachträglich anonymisiert) trotz Vorhalt mehrfach, ich sei ohne Gurt weggefahren (zutreffend
ist weniger als 20 m im Schritttempo rangiert) und er und seine Kollegen
seien mir mit zwei Fahrzeugen mit Blaulicht und Signalhorn, Hupe und
Lichthupe nachgefahren und hätten das Fluchtfahrzeug nach ca. 200 m
Verfolgung gestellt. Tatsache ist, dass der Polizeibus nur die
Fahrbahnseite gewechselt hat und das private Tatfahrzeug gar nicht
bewegt wurde. Dies ist durch Zeugenaussagen belegt. Unter dem Druck
meiner überzeugenden Beweisführung mochte die Richterin die
Beschuldigung nicht glauben, ebenso wenig den Blödsinn vom Mainzer
Fasching. Auch in der Fastnachtsposse wollte das Gericht zuerst das
Verfahren einstellen, wusste sich dann aber nicht der abgestimmten Lügen
der in Panik geratenen Jungpolizisten zu erwehren. So kam es dann zu
einer Verurteilung zu NICHTS, jedoch auf meine Kosten plus Eintragung im
Bundeszentralregister.
Das
Märchen von einer Verfolgungsfahrt findet sich fast wortgleich viermal
in den Unterlagen der Bereitschaftspolizei Mainz. Die einzige Erklärung
für die uneidliche Falschaussage des M. (Name
nachträglich anonymisiert) in der Hauptverhandlung ist,
dass er ganz offenkundig die abgestimmte Lügen seiner Kollegen in deren
dienstlichen Erklärungen decken wollte. Erst als es J.M. (Name
nachträglich anonymisiert)
brenzelig
wurde, zog er einen Monat nach der Hauptverhandlung seine Beschuldigung
telefonisch zurück (Anlage). So kam es dann zur Verfahrenseinstellung.
Ein wegen 30 Euro Streitwert angesetzter Ortstermin mit sieben Zeugen
wurde abgesetzt. Alleine die Tatsache dieses irrationalen Aufwandes in
einer Bagatellsache macht deutlich, dass es hier nicht um Erbsenzählerei
sondern um die Aufklärung des Straftatbestandes der uneidlichen Aussage
gehen sollte.
Mit
der verspäteten Rücknahme der Aussage ist die Glaubwürdigkeit der
ganzen Gruppe erschüttert. Denn wer als Lügner überführt ist, kann
bei neuen absurden Lügen um den nicht existierenden „Mainzer Fasching
& Co.“, einem Kuriosum, wie es nur Messfemde erfinden können,
nicht plötzlich glaubwürdig sein, dazu noch im Umfeld einer sogar von
der Polizei als "unschöne Gegebenheit" eingestandenen
Situation.
Inzwischen
scheint die Justiz einzusehen, dass alle Versuche, sich per
Verfahrensfragen vor dem Sachverhalt zu drücken, nicht mehr länger
haltbar ist. Jedenfalls liegt mir jetzt von der Justiz das indirekte
Angebot vor, dass meine Verurteilung aufgehoben werden kann unter der
Bedingung, dass die Falschbeschuldiger wegen uneidlicher Falschaussage
(zu 3 Monaten Gefängnis) verurteilt oder zumindest adäquat belastet
werden. Hierzu benötige ich die mir bis jetzt verweigerten Kopien der
dienstlichen Lügenmärchen. Ich darf Sie also bitten, dies zu
veranlassen.
Diese
unerträgliche Justizposse ließe sich durch ein Minimum an Einlenken zu
einem Ende bringen, bei dem alle halbwegs ihr Gesicht wahren könnten.
Ich schlage noch einmal vor, die jungen Leute wegen ihres Fehlverhaltens
dienstlich zu maßregeln und mir dies zu bestätigen. Die Justiz wartet
hierauf, um das lächerliche Urteil gegen mich formal aufheben zu können.
Als
weiterer Notnagel könnte die sattsam bekannte Erkenntnis der
Generalstaatsanwaltschaft Koblenz instrumentalisiert werden, wonach
Polizisten nicht falsch aussagen sondern irren. So könnte man im
Nachhinein einen straffreien Verständnisirrtum der idiomunkundigen
Leute konstruieren, zumal der primäre Täter T.Ch. (Name
nachträglich anonymisiert), ein Mann
mit Migrationshintergrund, offenbar die absurde Posse um den nicht
existierenden Mainzer Fasching erfunden hat.
Als
bittere Erkenntnis muss ich feststellen: Wer von im Privatfahrzeug
fahrenden nicht uniformierten Polizistenanwärtern für 10 Euro eine
Quittung verlangt, kann wegen dieser Unbotmäßigkeit ins Gefängnis
kommen, vor allem dann, wenn die Polizei Kelle, Quittungsblock und
Dienstausweis vergessen hat.
Ich
hoffe, dass die Polizei zur Vermeidung einer Anklage wegen
Strafvereitelung im Amt doch noch auf meine konstruktiven Angebote
eingeht. Ich bin jederzeit zu einem zielsuchenden Gespräch bereit, auch
unter Vermittlung meiner dort bekannten Freunde aus der Polizeiführung.
Mit
Grüßen
Hartmut
Rencker
Anlagen:
Schreiben
an Gericht
Auszug aus der Gerichtsakte
Angebot der Verfahrenseinstellung (Fastnachtsposse)
Verfahrenseinstellung (Gurtfall)
Hartmut
Rencker
55127 Mainz
Fontanestr. 82
Tel.: 72801
E-Mail: hartmut@rencker.de
Innenministerium
RLP
Herrn
Minister Roger Lewentz
-persönlich-
Mainz
Mainz,
7.11.2011
Polizei
deckt mit Duldung des Innenministeriums Kriminelle in eigenen Reihen
Zeichen 1825/342
18200:34 BP
Sehr geehrter Herr Minister Lewentz,
gelegentlich des mit Ihnen bei der Fluglärm-Demo geführten
kurzen Gesprächs hatten wir vereinbart, dass ich den Ihnen wohl nur flüchtig
bekannten Polizeiskandal noch einmal vortrage. Inzwischen habe ich Ihnen
eine Reihe von Dokumenten gemailt. Für Ihre regelmäßigen Eingangsbestätigungen
bedanke ich mich. Anliegend gebe ich Ihnen einige weitere Anlagen,
insbesondere meine inhaltlich unbearbeitet gebliebene
Dienstaufsichtsbeschwerde vom 12.6.2011, die von Ihrem Ministerium unter
Umgehung des Sachverhalts mit der Drohung beantwortet wurde, ich laufe
Gefahr, strafrechtlich verfolgt zu werden. Dieses Ansinnen habe ich
scharf zurückgewiesen.
Um Ihnen das Studium des umfangreichen Vorgangs zu
erleichtern, gebe ich Ihnen noch einmal einen ganz kurzen Abriss. Vor
allem muss zwischen zwei Strafverfahren unterschieden werden:
Primär habe ich der
Polizei einen sehr rätselhaften Übergriff von im Privatauto unterwegs
gewesenen Jungpolizisten gemeldet, die ich nach längerer
Verfolgungsfahrt zum Anhalten veranlasst habe. Für einen angeblichen
Einbahnverstoß bot man mir an, mich zum halben Preis ohne
Quittung freizukaufen. Mein Bestehen auf einer Quittung hat dann
eine Lawine ausgelöst, denn die jungen Leute hatten keine. Ich
frage mich, wo mein „Trinkgeld“ geblieben wäre, wenn ich nicht auf
einer Quittung bestanden hätte. Anstatt dass sich die Polizei für
meine Meldung des mysteriösen Vorfalls bei mir bedankt hat, wurde zum
Unterlaufen meiner Beschwerde eine kuriose Gegenanzeige erfunden, ich hätte
die ehrlosen jungen Leute als „Faschings“- und „Karnevals“-Polizisten
bezeichnet, um diese in ihrer Würde herabzusetzen. Die messfremden
jungen Leute mitsamt ihren Beschützern merkten nicht, wie absurd es
ist, einer Mainzer Hausgeburt noch aus den Kriegsjahrgängen, solche
Worte zu unterstellen. Noch schlechter kann man nicht lügen. Nicht zufällig
hat sich die Presse über diese Posse lustig gemacht. Wegen dieser
Falschbeschuldigung wurde ich zu 15 Tagen Gefängnis auf Bewährung
verurteilt.
Dem zweiten Verfahren wegen einer
nicht begangenen Gurtpflichtverletzung kommt insofern eine Schlüsselbedeutung
zu, als hier nachweislich von allen Beteiligten gelogen wurde. Der Täter
J.M. (Name
nachträglich anonymisiert) schreckte noch nicht einmal vor einer mehrfach wiederholten
uneidlichen Falschaussage zurück. Das Gericht mochte ihm nicht glauben
und setzte wegen eines Streitwerts von gerade einmal 30 Euro einen
Ortstermin mit einem Großaufgebot an Zeugen an. Hierzu ist es aber
nicht mehr gekommen. Ohne mir die Gründe zu nennen, stellte das Gericht
das Verfahren gegen mich ein.
Um meine Rehabilitation durchzusetzen, bin ich gezwungen, die
Glaubwürdigkeit der Lügner formal zu erschüttern. Hierzu benötige
ich zwingend Kopien der nachweislich erfundenen Originalbeschuldigungen.
Man verweigert mir aber unter Missachtung des
Informationsfreiheitsgesetzes entsprechende Kopien. Ich frage mich,
weshalb man so große Scheu hat, die mir nur zur Einsicht vorgelegten
Falschbeschuldigungen als Textdokument zur Verfügung zu stellen. Ich
betone ausdrücklich, dass mir vom Lerchenberger Polizeileiter, der mich
bei der Akteneinsicht bewachte, Kopien verweigert wurden und meine
wiederholten Ersuchen um Kopien allesamt abgewiesen wurden, sogar von
Ihrem Ministerium. Das ist Beweisunterdrückung.
Welchen Beweiswert der Wortlaut noch haben sollte, hat sich
erst Wochen nach der Akteneinsicht ergeben. Durch mir von der
Staatsanwaltschaft Mainz zur Verfügung gestellte Auszüge aus der
Gerichtsakte über die eingestellte Gurtbeschuldigung ist gerichtsfest
dokumentiert, dass massiv gelogen wurde bis hin zur uneidlichen
Falschaussage. Bemerkenswert an dieser mehrfach wiederholten
Falschaussage ist, dass sich diese nur damit erklärt, dass der
Falschbeschuldiger offenkundig die abgestimmten dienstlichen Falscherklärungen
seiner Mittäter zu decken versuchte. Erst als es ihm brenzlig wurde,
zog dieser nach vier Wochen seine Falschaussage zurück ohne zu
bemerken, dass er damit die Lügen seiner Mittäter eingestanden hat.
Der
von in Panik geratenen Polizistenanfängern losgetretene „absurde
Narrenstreich“ (Zitat Herbert Bonewitz) ließe sich durch ein Minimum
an Einlenken zu einem Ende bringen, bei dem alle halbwegs ihr Gesicht
wahren könnten:
Ich schlage noch einmal vor, die
jungen Leute wegen ihres Fehlverhaltens dienstlich zu maßregeln und mir
dies zu bestätigen. Die Justiz wartet hierauf, um das lächerliche „Faschings“-Urteil
gegen mich formal aufheben zu können.
Als
weiterer Notnagel könnte die Erkenntnis der Generalstaatsanwaltschaft
Koblenz instrumentalisiert werden, wonach Polizisten nicht falsch
aussagen sondern irren. So könnte man im Nachhinein einen straffreien
Verständnisirrtum der idiomunkundigen Leute konstruieren, zumal der
primäre Täter T. Ch. (Name
nachträglich anonymisiert), ein Mann mit Migrationshintergrund,
offenbar den Stuss um den nicht existierenden Mainzer Fasching erfunden
hat.
Wenn Ministerium und Polizeileitung sich meinem immer wieder
vorgetragenen Angebot einer pragmatischen Einigung weiterhin verschließen,
bleibt mir nichts anderes übrig, als gegen alle an der Vertuschung
Beteiligten Strafverfahren wegen Falschaussagen, Beweisunterdrückung
und Strafvereitelung im Amt anzustrengen. Es ist unerträglich, welche
Lawine in Not geratene „kleine Strolche“ lostreten können und wie
sich Administration und Justiz am Nasenring vorführen lassen
Ich stehe mit meinen Vorwürfen in Einklang mit einem mit mir
befreundeten Polizeipräsidenten, der fassungslos ist, was hier an
Beweisunterdrückung und Manipulation läuft. Er ist davon überzeugt,
dass man hier den Absprung verpasst habe und jetzt nicht mehr wisse, wie
man aus dem Sumpf herauskomme.
Als
bittere Erkenntnis muss ich feststellen: Wer von im Privatfahrzeug
fahrenden nicht
uniformierten Polizistenanwärtern für 10 Euro eine Quittung verlangt,
kann wegen dieser Unbotmäßigkeit ins Gefängnis kommen, vor allem
dann, wenn die Beschuldigung erfunden ist und die Polizei Kelle,
Quittungsblock und Dienstausweis vergessen hat.
Ich freue mich auf ein zielsuchendes Gespräch mit Ihnen.
Es
grüßt Sie ein wegen mangelnder Demut vor der Polizeiwillkür
Vorbestrafter
Hartmut
Rencker
Hartmut
Rencker
55127 Mainz
Fontanestr. 82
Tel.: 72801
E-Mail: hartmut@rencker.de
per Mail:
klaus.werz@polizei.rlp.de
Bereitschaftspolizei
Herrn Ltd. Polizeidirektor Klaus Werz
-persönlich-
Mainz
Mainz,
12.2.2012
Zeichen
J 8/09
Polizei deckt
Kriminelle in eigenen Reihen
Sehr
geehrter Herr Werz,
mit meiner
umfangreichen Eingabe vom 12.9.2011 habe ich nachgewiesen, dass die an
dem polizeilichen Übergriff Beteiligten sich abgestimmter dienstlicher
Falscherklärungen schuldig gemacht haben. J.M. (Name
nachträglich anonymisiert) ist sogar
gerichtsfest der uneidlichen Falschaussage überführt.
Mit seiner mehrfach wiederholten Falschaussage versuchte er, die Lügen
seiner Mittäter zu decken. Erst als es ihm vier Wochen nach der
Hauptverhandlung brenzlig wurde, zog er kurz vor einem bereits
angesetzten Ortstermin die Falschaussage zurück ohne zu erkennen, damit
die gesamte Gruppe der Unaufrichtigkeit bezichtigt zu haben.
Ich bitte um
Mitteilung, welche disziplinarischen Maßnahmen Sie gegen die
bandenartig aufgetretenen Täter ergriffen haben. Ich bin auf eine Maßregelung
angewiesen, um die Aufhebung meiner durch weitere Falschaussagen
zustande gekommen Verurteilung zu 15 Tagen Gefängnis auf Bewährung
durchsetzen zu können. Über den Vorfall hat die Presse sarkastisch
berichtet und sich über die absurde Vergewaltigung der Meenzer
Fassenacht zu “Fasching“ und “Carneval“ lustig gemacht. Solchen
Stuss können nur messfremde Fulder erfinden. Und halb Mainz hat sich
darüber amüsiert, wie sich eine idiomunkundige demütige Justiz von
kleinen Polizeistrolchen über den Tisch hat ziehen lassen. Jeder, der
nur halbwegs mit dem Tagesgeschehen vertraut ist, wusste, dass der so
kurios verurteilte Lerchenberger Politiker nur ich gewesen sein konnte.
Viel Zustimmung habe ich erfahren.
Außerdem
bestehe ich darauf, dass meine primäre Dienstaufsichtsbeschwerde vom März
2009 unter Berücksichtigung meiner Beanstandungen endlich sachgerecht
verbeschieden wird. Bisher wurde gerade so viel zugegeben, wie sich
nicht leugnen ließ. Der Polizeileitung muss ich vorwerfen, keinerlei
Auffälligkeit darin erblicken zu wollen, wenn nicht uniformierte
Jungpolizisten im Privatauto einen Verkehrsteilnehmer fast 2 Kilometer
langsam nachfahren ohne diesen zu überholen und per Kelle zu stoppen
und dann diesem unter einer erfundenen Beschuldigung anbieten, sich zum
halben Preis mit Bargeld ohne Quittung freizukaufen.
Ich hoffe,
dass Sie zur Vermeidung einer Anklage wegen Strafvereitelung im Amt doch
noch auf meine konstruktiven Angebote eingehen. Ich bin jederzeit zu
einem zielsuchenden Gespräch bereit, auch unter Vermittlung meiner dort
bekannten Freunde aus der Polizeiführung.
Mit
Grüßen
Hartmut
Rencker
Hartmut
Rencker
55127 Mainz
Fontanestr. 82
Tel.: 06131-72801
E-Mail: hartmut@rencker.de
per Fax 0261
/ 1307-38010
Herrn
Generalstaatsanwalt Erich Jung
-persönlich-
Generalstaatsanwaltschaft RLP
Deinhardpassage 1
56068
Koblenz
Mainz,
30.3.2012
Dortiges
Zeichen: 4Zs 466/11
Polizei
und Justiz decken Kriminelle
Sehr
geehrter Herr Generalstaatsanwalt Jung,
meine
an Sie persönlich gerichteten Eingaben vom 28.11.2011 und 17.12.2011
wurden von dem von mir angegriffenen Staatsanwalt Mannweiler mit der ihm
eigenen autoritären Verweigerungshaltung abgeschmettert bzw. erst gar
nicht beantwortet.
Durch
eine Klage vor dem Verwaltungsgericht bin ich jetzt in den Besitz der
Dokumente gelangt, die Herr Mannweiler nicht sehen mag. Wie die
einkopierten Textauszüge nachweisen, hat der von mir der uneidlichen
Falschaussage beschuldigte M. (Name
nachträglich anonymisiert) sich keineswegs „indiziell“ geirrt,
sondern vor Gericht genau das gelogen, was er und seine Mittäter
dienstlich erklärt haben. Es ist auch absurd, bequem zu unterstellen,
dass die entscheidende Frage, ob man mir gar nicht oder unter
Signaleinsatz 200 m nachgefahren sei, des „Nachmessens“ (StaA Mainz)
bzw. der „Inaugenscheinnahme“ (GenStaA Koblenz) bedurfte. Wer
zwischen weniger als 20 m und ca. 200 m nicht unterscheiden kann, ist für
seine Aufgabe entweder ungeeignet oder ein Lügner.
Es
ist auch ein ungeheuerlicher Vorgang, zum Zwecke der Beweisunterdrückung
einer reputierten Richterin ungeprüft ein kurzes Gedächtnis zu
unterstellen um ihr die Zeugentauglichkeit abzusprechen. Richterin
Knechtel wird sich sehr wohl daran erinnern können, wie sie in zwei Fällen
gegen ihre Überzeugung über den Tisch gezogen wurde. Und denken Sie
bitte einmal darüber nach, wie es sich erklären mag, wegen eines
Streitwerts von 30 Euro einen Ortstermin mit sieben Zeugen anzusetzen.
Bei der Seltenheit von Ortsterminen vergisst man so etwas nicht.
Gleiches gilt für „das äußerst selten genutzte Mittel der
Geldstrafe auf Bewährung“ (Zitat Richter i.R. Prof. Dr. Koch).
Wenn
Herr Mannweiler sich weigert, Beweise einsehen zu wollen und Richterin
Knechtel die Zeugeneignung abspricht, ist das Beweisunterdrückung in
der Dimension von Strafvereitelung im Amt. Ich bestehe darauf, dass das
Verfahren gegen J.M. (Name
nachträglich anonymisiert)
fortgesetzt wird. Mir ist nicht an dem gesetzlich
vorgesehenen Strafrahmen für uneidliche Falschaussage von mindestens 3
Monaten Gefängnis gelegen, vielmehr genügt mir die geringste Maßregelung
als amtliche Bestätigung der Unglaubwürdigkeit von J.M. (Name
nachträglich anonymisiert)
um damit die
Aufhebung meiner Verurteilung im "Faschingsfall" durchsetzen zu können.
Freundliche
Grüße
(Hartmut
Rencker)
Auszug
aus der dienstlichen Falschaussage von J. M. (Name
nachträglich anonymisiert)

Auszug
aus der dienstlichen Falschaussage von P.M. (Name
nachträglich anonymisiert):

Auszug
aus einer Zeugenerklärung:

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