Bereitschaftspolizei Mainz deckt Kriminelle in eigenen Reihen und eine demütige Justiz lässt sich am Nasenring vorführen

Die Bereitschaftspolizei Mainz deckt mit Duldung des Innenministeriums kleinkriminelle Strolche in den eigenen Reihen und eine demütige Justiz lässt sich am Nasenring vorführen. Polizei Mainz, Polizei Rheinland-Pfalz, Minister Lewentz

Letzte Erkenntnis der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz:

"Polizisten sagen nicht vorsätzlich falsch aus sondern irren indiziell", wenn sie vier Wochen nach einer Falschaussage durch Inaugenscheinnahme und Nachmessen erkennen, sich zwischen 15 Meter und 200 Meter vertan zu haben. Ein normaler Zeuge wird für eine derartige Falschaussage mit 3 Monaten Gefängnis bestraft.

Und ein Polizist, der nur irrt, bleibt bei weiteren blödsinnigen Lügen glaubwürdig, selbst dann, wenn er die Meenzer Fassenacht  zum Fasching vergewaltigt und daraus eine erfundene Beleidigung konstruiert, um von einen Übergriff (versuchtes Abkassieren ohne Quittung) abzulenken.

Merke:
Wer das Angebot von im Privatauto fahrenden, nicht uniformierten Polizistenanfängern ausschlägt, für einen erfundenen Einbahnverstoß sich zum halben Preis ohne Quittung mit Bargeld freizukaufen,  kann wegen dieser Unbotmäßigkeit ins Gefängnis kommen, vor allem dann, wenn die Polizei Kelle, Dienstausweis und Quittungsblock vergessen hat.

Die Namen der Täter mussten auf Verlangen von Staatsekretär a.D. Dr. Hofe, Mainz-Kastel, anonymisiert werden. Wer das wohl angezettelt hat? Da scheinen Nerven blank zu liegen, wie auch ein mit mir befreundeter Polizeipräsident überzeugt ist, denn Polizei, Justiz und Landesregierung sind die eifrigsten Abrufer dieser Seite. Auf Anfrage kann ich gerne die Namen der Strolche mitsamt deren Beschützern nennen. 
Meine Mail-Adresse: hartmut@rencker.de

Hartmut Rencker
55127 Mainz
Fontanestr. 82
Tel.: 06131-72801
E-Mail: hartmut@rencker.de

Polizeipräsidium
Herrn Präsident Karl-Heinz Weber
-persönlich-

Mainz

Mainz, 14.3.2009

Dienstaufsichtsbeschwerde / Anzeige gegen Unbekannt wegen Verdacht auf Bandenkriminalität

Vorfall am 12.3.2009 zwischen 16:15 und 17:00 in Mainz, Kurfürstenstraße in Fahrtrichtung Rhein direkt vor der Kreuzung mit der Hindenburgstraße

Hier:  
Missbrauch von Blaulicht (§ 38 StVO)
mutmaßlicher Missbrauch von Polizeikleidung
Manipulation der Rechtslage als Einschüchterungsversuch
Nötigung, eine (fragliche) Verkehrsübertretung anzuerkennen
Nichtbelehrung über Verweigerungsrecht
versuchte oder vollendete Inkassokriminalität
Verstoß gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit
dreimalige schikanöse Personalienerfassung
Legitimationsverweigerung

Sehr geehrter Herr Polizeipräsident Weber,

leider muss ich Sie über einen ebenso ungewöhnlichen wie mysteriösen Vorfall unterrichten, der von tatsächlichen Polizisten oder von polizeiähnlich Maskierten provoziert wurde.

Im Rahmen einiger Erledigungen in der Mainzer Neustadt bog ich von der Neckarstraße kommend in die Rheinallee Richtung Kaisertor ein. Schon nach sehr kurzer Fahrstrecke fiel mir auf, dass hinter mir ein PKW mit blassem Blaulicht herfuhr. Durch verhaltenes Rechtsfahren bot ich dem mutmaßlichen Einsatzfahrzeug die Möglichkeit, mich zu überholen. Das Blaulichtfahrzeug hatte aber keine Eile und schwamm im allgemeinen Verkehrsfluss einfach mit. Wozu dann überhaupt Blaulicht? Um mein nächstes Ziel in der Kurfürstenstraße zu erreichen, konnte ich wegen vorgegebener Richtungspfeile erst in Höhe der Raimundi- oder Gartenfeldstraße nach rechts abbiegen (nachträgliche Korrektur: Abbiegen von der Rheinallee in die Frauenlobstraße mit Zielrichtung Gartenfeldplatz). Zu meiner Verwunderung bog das hinter mir herfahrende mutmaßliche Einsatzfahrzeug ebenfalls ab und blieb trotz meiner durch langsame Fahrweise erkennbaren Parkplatzsuche dicht hinter mir. Bei einem weitern Abbiegen am Gartenfeldplatz erkannte ich, dass das kein Zufall, sondern eine Verfolgung war, vielleicht wegen eines von mir noch nicht bemerkten Lichtdefekts oder einer sonstigen Auffälligkeit an meinem Fahrzeug. Von der Verfolgung irritiert hielt ich schließlich unmittelbar vor der Kreuzung Kurfürstenstraße / Hindenburgstraße an.

Zu meiner Verwunderung musste ich feststellen, dass es sich bei dem rätselhaften Verfolger um einen alten roten Astra mit einem kleinen, seitlich auf dem Dach angebrachten Miniblaulicht vom Typ Kinderkarussell handelte. Das Auto hatte ein Mainzer Kennzeichen mit Buchstaben L., mehr habe ich mir in der Aufregung leider nicht gemerkt. Es sprang ein Mann in Bomberjacke mit ein paar Polizeisymbolen aus dem mich verfolgenden Fahrzeug und herrschte mich zynisch an, ob ich denn nicht in den Rückspiegel sehe. Er hielt mir vor, nicht auf sein Blaulicht reagiert zu haben. Ich entgegnete ihm, die merkwürdige Verfolgung sei mir aufgefallen, ich hätte aber keinen Anlass gesehen, meine Fahrweise zu ändern, weil ich langsam, rechts und niemanden behindernd gefahren sei. Hätte ich denn schon zu Beginn der Verfolgung auf der Rheinallee anhalten sollen oder welche Reaktion habe er von mir als Fahrer erwartet.

Jedenfalls behauptete der Mann ich hätte auf meinem Geradeaus-Fahrweg ein Sperrzeichen (Doppelpfeil nach rechts und links) missachtet und sei geradeaus weitergefahren. Die Örtlichkeit wurde mir nicht genannt. Ich musste eingestehen, diese behauptete kuriose Verkehrsführung, also die unvermittelte Sperrung der Geradeausfahrt, nicht wahrgenommen zu haben. Ich frage mich allerdings, weshalb ich schon weit vor dem angeblichen Verkehrsverstoß verfolgt wurde.

Auf meine Frage, wieso denn die Polizei ein für Einsätze untaugliches leistungsschwaches altes Auto fahre, wurde mir entgegnet, die Polizei dürfe nicht immer für jeden erkennbar sein. Sie seien gerade im Einsatz, den sie eigens unterbrechen mussten, um meine Verkehrsübertretung zu ahnden. Das gehe ihrem Einsatzauftrag vor.

Nunmehr wurde mir angeboten, zur Vermeidung eines Verfahrens 10 Euro zu bezahlen, regulär würde das 20 Euro kosten plus Verwaltungsgebühren. Weil mir alles recht dubios erschien, verlangte ich den Dienstausweis, der mir auch gezeigt wurde. Das recht einfache Kärtchen machte einen halbwegs offiziellen Eindruck. Allerdings fehlten Sicherheitsmerkmale wie ein Hologramm. Bei dem Mann handelte es sich um einen Ausländer oder Eingebürgerten mit atypischem Namen, den ich eher Ägypten oder Marokko als der Türkei zuordnen würde. Typische türkische Namen sind mir aus meiner beruflichen Arbeit geläufig.

Um den Verdruss mit den rechthaberischen Männern zu beenden, willigte ich in die Zahlung ein. Meine Bitte um eine Quittung führte jedoch zu Irritationen, denn es gab keine, dafür wurden meine Personalien präzise und zeitaufwendig aufgenommen, was mir bei direktem "Freikauf" sicherlich erspart geblieben wäre. Weil die Männer trotz Zahlungsaufforderung mangels Quittungsvordrucken nicht inkassofähig waren, wurde dann ein weiteres Polizeifahrzeug herbeigerufen das nach vielleicht 10 Minuten eintraf und sich gegen die Fahrtrichtung vor mein Auto stellte. Ich war richtig umzingelt. Insgesamt 5 mutmaßliche Polizisten und zwei Fahrzeuge (roter privater Astra und grüner Bus) waren nunmehr zur Stelle. Ich erhielt schließlich sehr unwillig aus den Beständen des anderen Fahrzeugs eine gedruckte Quittung (Kopie anbei) und wurde zugleich zu einem Schuldeingeständnis gedrängt. Über ein Verweigerungsrecht wurde ich nicht belehrt.

In diesem Moment bemerkte einer der neu hinzugekommenen, gleichfalls in Bombermontur gekleideten Leute (zwei Männer und eine blonde Frau), dass meine ASU-Plakette trotz noch gültigem TÜV abgelaufen war. Also wurden von den neuen Polizisten meine Personalien noch einmal akribisch aufgenommen und mir ein Verfahren angekündigt. Der Wortführer verweigerte, sich auszuweisen, seine Bomberjacke mit Polizeiaufdruck sei Ausweis genug. Dies habe ich ebenso zurückgewiesen wie einige der Neugierigen, die sich inzwischen eingefunden hatten, um das Schauspiel einer erwarteten Verhaftung verfolgen zu können.

Durch das Großaufgebot an mutmaßlicher Polizei wurden Fahrzeuge am Fortkommen gehindert. Nach mehr als einer halben Stunde wurde ich dann endlich erstmals freigelassen. Entnervt fuhr ich weg, um gleich wieder in einer Einfahrt anzuhalten (ca. 15-20 m), weil ich mich nicht mehr verkehrsicher fühlte. Das war der dritte Sündenfall, denn ich hatte den Sicherheitsgurt noch nicht angelegt. Meine Personalien wurden von den gleichen Leuten ein weiteres Mal aufreizend akribisch und zeitaufwendig aufgenommen. Insgesamt dauerte meine hoheitliche Behandlung eine dreiviertel Stunde.

Nach Rücksprache mit einem pensionierten Leitenden Polizeibeamten, der sich ein solches Vorgehen absolut nicht als dienstgerecht vorstellen kann, erstatte ich diese Meldung wegen des dringenden Tatverdachts der Amtsanmaßung, des Inkassobetrugs, der Missachtung aller Regeln und des Gebotes der Verhältnismäßigkeit sowie des Verdachts auf Bandenkriminalität.

Ich bitte um eine Eingangsbestätigung und eine Verbescheidung meines Vorbringens. Gleichzeitig bitte ich, eine Notiz an die Presse zu geben zur öffentlichen Warnung vor mutmaßlichen Betrügern.

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Rencker


Polizeipräsidium
Herrn Präsident Karl-Heinz Weber
-persönlich-

Mainz

Mainz, 3.12.2009

Dienstaufsichtsbeschwerde vom 14.3.2009
Abgabenachricht vom 19.3.2009 PV 1 – 03 142-1/18/2009

Sehr geehrter Herr Polizeipräsident Weber,

im Rahmen der dort bekannten Sache ist es gestern zu einem sehr merkwürdigen Urteilsspruch gekommen. Die Presse hat heute hierüber berichtet. Es geht um die als Abwehrreaktion auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde losgetretene Ehrherabsetzungsklage. Obwohl ich die Glaubwürdigkeit der Anzeigeerstatter erschüttern konnte, ist es mir nicht gelungen, deren abgestimmte Falschaussagen wirksam genug auszuhebeln. Dennoch hat das Gericht mir so viel Glauben geschenkt, dass ich "straffrei" verurteilt wurde. Ich bleibe also nur auf den Gerichtskosten und den Forderungen meines dummerweise in Anspruch genommenen Anwalts sitzen, den ich wegen exorbitanter Kostenvorstellungen vom Mandat entbunden habe.

Gegen das Urteil habe ich Rechtsmittel eingelegt, weil ich mich nicht von den in Gruppenpanik geratenen Notlügnern zum Kriminellen lassen mache. Dieser Vorwurf wiegt hart, ist aber leider Realität. Wenn Polizei, Innenministerium und Staatsanwaltschaft nicht vor meiner Beschwerde abgetaucht und die Umtriebe der Jungpolizisten durch Untätigkeit gedeckt hätten, wäre es nie so weit gekommen.

In der nunmehr weiter eskalierten Situation muss ich meine alte Anzeige leider ausweiten auf den Vorwurf der uneidliche Falschaussage. Wegen der Einzelheiten verweise ich auf meine beigefügte Berufungsschrift. Die immer noch unbearbeitete Dienstaufsichtsbeschwerde liegt dort vor.

Bei allem Unrecht, das mir widerfahren ist, bleibe ich an einer möglichst unbürokratischen Lösung interessiert. Ich will nur nicht auf den mir entstandenen Kosten sitzen bleiben. Ob sich hier eine Brücke bauen lässt, wie dies in Großverfahren gegen Prominente gang und gäbe ist, kann ich nicht beurteilen.

Ich bitte um Sachstandsmitteilung.

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Rencker


per Fax

Amtsgericht Mainz

Diether-von-Isenburg-Str. 4

55116  Mainz

Mainz, 2.12.2009

Zeichen:  3564 Js 10587/09.403.Ecs
Verhandlung am 2.12.2009

gegen den zugegebenermaßen salomonischen Urteilsspruch ohne reale Strafe

lege ich

zunächst nur zur Fristwahrung Rechtsmittel ein.

Das hoffentlich objektive Ergebnis der noch laufenden Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine ganze Reihe von Verfehlungen bleibt abzuwarten. Alsdann ist neuer Entscheidungsbedarf gegeben.

Ich stelle noch einmal ausdrücklich fest, dass von den Anzeigen nur eine einzige formal berechtigt war (AU-Plakette). Der erst später nachgeschobene Strafantrag wegen angeblicher Ehrherabsetzung stellt ganz offenkundig eine Abwehrreaktion auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde dar. Nicht ich habe die jungen Leute entehrt, sondern diese haben sich durch ihr rechtswidriges, unwürdiges und rechthaberisches Verhalten diskreditiert. Das habe ich bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Der Vorgang läuft unter dem Zeichen 3191 Ujs 13577/09.

Und eine ganze Reihe von entscheidungserheblichen Fragen ist offen geblieben. Vor allem haben sich die Anzeigerstatter in Ungereimtheiten hineinmanövriert und sogar Fehlverhalten zugegeben. Das ist das Eingeständnis der Legitimationsverweigerung mangels eines Ausweises, das Eingeständnis, die Örtlichkeit der angeblichen Verkehrsübertretung nicht bezeichnen zu können, das Eingeständnis, einen falschen Betrag verlangt zu haben und letztlich die Ausrede, der mitgeführte Quittungsblock sei gerade voll gewesen. Das alles erschüttert die Glaubwürdigkeit der jungen Leute, die in ihrer Panik vor einem Disziplinarverfahren noch nicht einmal vor strafbewehrten uneidlichen Falschaussagen zurückgeschreckt sind.

Vor allem der Staatsanwaltschaft ist mangelnde Sachaufklärung vorzuwerfen, dazu noch in Verbindung mit einer außergewöhnlichen Bewertungsunsicherheit. Begonnen hat das mit dem gescheiterten Täter-Opfer-Ausgleich, alsdann einer Bestrafung mit 450 Euro, dann wiederum Angebot einer Verfahrenseinstellung und zuletzt verdoppelter Strafantrag über mindestens 900 Euro. Das lässt kein Vertrauen in die Geradlinigkeit der Justiz aufkommen.

Ungeklärte Fragen und Widersprüchlichkeiten:

Ø    Es ist mehr als auffällig, dass die Anzeige wegen erfundener Ehrverletzung erst nach meiner Dienstaufsichtsbeschwerde offenkundig als Abwehrmaßnahme von der Leitung der Bereitschaftspolizei und nicht von den einzelnen Jungpolizisten erstattet wurde.

Ø    Es besteht Klärungsbedarf, ob die so ehrempfindlichen jungen Leute spontan an Ihren Dienststellenleiter herangetreten sind und diesen um Anzeige gebeten haben oder ob sich die Anzeige erst aus dem Vorhalt meiner Dienstaufsichtsbeschwerde ergab.

Ø    Das Abtauchen von Bereitschaftspolizei und Innenministerium vor der Bearbeitung meiner Dienstaufsichtsbeschwerde lässt den Eindruck aufkommen, dass man Fehlverhalten decken will. Meine Beschwerde hat einen gänzlich anderen Inhalt als die Farce um die Ehrempfindlichkeit der in ihrem Verhalten sehr rüden jungen Leute.

Ø    Die Abwehrbehauptung, ich hätte die Leute Karnevals- bzw. Faschingspolizisten bezeichnet, ist nicht nur erfunden, sondern dumm gelogen, denn kein Mainzer nimmt solche Worte in den Mund und emotional erregt schon gar nicht. Und wenn ich die Leute nach Mainzer Art Fastnachter bezeichnet hätte, wäre dies fast eine saloppe Ehrerbietung.

Ø    Die sich in ihrer Ehre so herabgesetzt fühlenden Jungpolizisten des ersten Vorfalls haben sich die Wartezeit bis zum Eintreffen des von mir verlangten Quittungsblocks sehr unverärgert mit mir vertrieben. Mein 28 Jahre altes Fahrzeug wurde im Rahmen der üblichen Autofahrergespräche mit großem Interesse bewundert. Noch nicht einmal der obligatorisch vorgezeigte, aber ungeöffnet gebliebene, schon mehrfach ausgetauschte Verbandskasten wurde beanstandet. Ich wurde lediglich darauf hingewiesen, diesen gelegentlich nach den Ablaufdaten aufzufrischen. Die abgelaufene ASU wurde nicht erkannt, so oberflächlich war die Kontrolle durch die erste Gruppe.

Ø    Auch habe ich die Polizisten niemals Räuber genannt, denn ich ging dem Vorwurf des angeblichen Einbahnverstoßes auf den Leim und habe auch die geforderten 10 Euro gelöhnt. Das Wort Räuber passt nicht in meine Bereitschaft zur Barzahlung. Verärgert habe ich die Männer wegen meines Bestehens auf einer Quittung. Erst dann wurden meine Personalien akribisch aufgenommen. Bei direktem Freikauf wäre es wohl kaum zum Herbeirufen des zweiten Fahrzeugs gekommen.

Ø    Ungewöhnlich ist, dass der Quittungsblock just zur Stunde des Vorfalls unerwartet voll gewesen sein soll. Das erweckt den Eindruck einer Schutzbehauptung. Die Häufigkeit getätigter Abrechnungen mit der Polizeikasse bedarf der Nachprüfung.

Ø    Ist es denn gängige Praxis, dass Polizisten ohne inkassofähig zu sein, bares Kassieren einem üblichen Einzugsverfahren, wie es jeder Parksünder kennt, vorziehen? Politessen kassieren auch nicht bar, selbst wenn ein Falschparker auf frischer Tat ertappt wird.

Ø    Wieso haben die Jungpolizisten mangels Quittierfähigkeit mir nicht eine Zahlkarte übergeben oder sich mit der Erfassung meiner Personalien begnügt?

Ø    Das Großaufgebot von zwei Polizeifahrzeugen mit 4 oder 5 Jungpolizisten ist für das bare Abkassieren von gerade einmal 10 Euro mehr als auffällig. Dies gilt auch für den objektiv falschen Betrag, denn ein Einbahnverstoß steht mit 20 Euro im Bußgeldkatalog. Sich hier mit mangelnder Kenntnis der Bußgeldsätze herauszureden, stellt die Kompetenz, Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit der jungen Leute in Frage.

Ø    Auffällig ist, dass der Zeuge T.Ch. (Name nachträglich anonymisiert) die tatsächliche Verfolgungsstrecke von der Rheinallee über die Frauenlobstraße, alsdann rund um den Gartenfeldplatz bis in die Kurfürstenstraße leugnet und noch nicht einmal die Örtlichkeit des angeblichen Fahrverstoßes bezeichnen kann.

Ø    Die vor Gericht wiederholte Anschuldigung, ich hätte eine plötzliche Einbahn-Sperrrichtung nicht erkannt und wäre geradeaus weitergefahren, anstatt nach rechts oder nach links abzubiegen, ist erfunden. Nirgendwo in der Neustadt gibt es eine solche heimtückische Verkehrsführung. Deshalb verwundert es nicht, dass die Örtlichkeit des angeblichen Fahrfehlers nicht bezeichnet werden konnte.

Ø    Die Erklärung für die Benutzung eines Privatfahrzeugs, wonach die Polizei nicht immer mit für jeden erkennbaren Fahrzeugen herumfahren könne, geht dadurch ins Leere, als das rote Auto sich schon lange vor dem behaupteten Einbahnverstoß durch das dürftige mobile blaue "Dutzelchen" auffällig gemacht hat.

Ø    Wieso fuhr das Auto schon auf der Rheinallee mit Blaulicht gemütlich spazieren? Außerhalb von Gefahrenlagen ist das auf jeden Fall ein Blaulichtmissbrauch.

Ø    Wieso wurde ich als angeblicher Verkehrssünder fast 2 Kilometer durch die halbe Neustadt verfolgt, aber nicht überholt und dann ordnungsgemäß mit Kelle gestoppt? Ich bin von der Neckarstraße kommend auf der Rheinallee Richtung Kaisertor gefahren, in die Frauenlobstraße eingebogen und wegen Parkplatzsuche ganz langsam weiter bis zum Gartenfeldplatz, um diesen herum in die Kurfürstenstraße, so dass ein Überholen und Stoppen mit Kelle jederzeit möglich gewesen wäre.

Ø    Nicht das rätselhafte Fahrzeug hat mich gestoppt sondern ich habe einfach angehalten, weil ich mich durch die Verfolgung verunsichert fühlte und eine Auffälligkeit an meinem Fahrzeug vermutete.

Ø    Das forsche Auftreten von T.Ch. (Name nachträglich anonymisiert), der mir das vom Dach heruntergenommene Lichtlein vor die Nase hielt und mir zynisch vorwarf, ob ich denn nicht in den Rückspiegel sehe, war in hohem Maße provozierend.

Ø    Peinlich ist, dass der Zeuge J.M. (Name nachträglich anonymisiert), der sich schon im eingestellten Parallelverfahren 3226 Js 12870/09.403 Owi in Widersprüche verstrickt hat, die Legitimationsverweigerung eingestehen musste mit der Ausrede, er hätte keinen Ausweis mit sich geführt. Ein Polizist ohne Ausweis ist keine Amtsperson.

Ø    Richtig ist, dass ich meine Verwunderung über das vom Autodach entfernte und mir wichtigtuerisch vor die Nase gehaltene Lichtlein vom Typ Kinderkarussell als wenig überzeugendes "Fastnachtsdutzelchen" (halbrundes kleines farbiges Fastnachtshütchen) bezeichnet habe. Ich möchte annehmen, dass die wohl des Mainzer Wortschatzes unkundigen Leute daraus den Ehrverletzungsvorwurf konstruiert haben. Ein derartiges Lichtlein habe ich in meinem ganzen Leben noch nicht gesehen. Ich bezweifle, dass dieses Lämpchen zur regulären Polizeiausstattung gehört. Solches Spielzeug wird im Internet angeboten mit dem Hinweis, dass man damit mächtig Eindruck schinden kann.

Ø    Ein korrekter Streifenpolizist, dem ich kürzlich den Vorfall schilderte, sagte spontan, ob das überhaupt Polizisten waren und dass Blaulichter hundertfach im Internet angeboten würden. Auch war ihm die Art des Abkassierens befremdlich. Üblich seien freundliche Belehrungen ohne Strafgeld oder aber formale Owi-Anzeigen.

Eine Kopie habe ich an die Staatsanwaltschaft, das Innenministerium und die Bereitschaftspolizei gegeben.

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Rencker


Hartmut Rencker
55127 Mainz
Fontanestr. 82
Tel.: 06131-72801
E-Mail: hartmut@rencker.de

per Mail: stamz@genstako.jm.rlp.de

Staatsanwaltschaft Mainz

Mainz

Mainz, 4.12.2009

Anzeige wegen eines polizeilichen Übergriffs am 12.3.2009
3191 Ujs 13577/09

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Nachgang zu meiner gestrigen Anzeige, mit der ich den schweren Vorwurf der

Falschanzeige im Amt und der uneidlichen Falschaussage

erhoben habe, möchte ich noch zwei wichtige Argumente nachtragen:

Es ist auffällig, dass die Anzeige wegen angeblicher Ehrverletzung nicht direkt von den von mir Beschuldigten erstattet wurde, sondern erst nach meiner Dienstaufsichtsbeschwerde von der Bereitschaftspolizei.  Der Versuch einer Abwehrreaktion ist unübersehbar.

Der Vorwurf, ich hätte die jungen Leute als Faschings- und Karnevals-polizisten bezeichnet, ist nicht nur gelogen, sondern dazu noch dumm erfunden. Kein Mainzer nimmt die Worte Fasching oder Karneval jemals in den Mund und in einer Stresssituation schon gar nicht. Hier bedarf es einer forensischen Aufhellung.

Es mag schon zum Schmunzeln sein, wenn ich auf die vom Nobelpreisträger und Gänsevater Konrad Lorenz erkannte Lebensweisheit hinweisen muss, nämlich die Prägung. Meine ersten und einzigen Kinderlieder waren:

Ø      Maikäfer flieg, dein Vater ist im Krieg.....

Ø      Ritzambaaaaah, moije fängt die Fassnacht  aaaaaah.....

Das führt unausweichlich zu frühkindlichen verbalen Verfestigungen. Diese halten ein Leben lang vor, so wie auch die Klangfarbe frühkindlich geprägt wird und unveränderlich bleibt.

Die Schlüsselfrage ist also, ob eine Mainzer Hausgeburt, die ich bin, im Affekt völlig wesensfremde Worte gezielt einsetzen kann. Es sollte kein Problem sein, diesen Punkt gerichtsfest zu sichern um damit meinen Vorwurf der uneidlichen Falschaussage zu untermauern.

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Rencker


Hartmut Rencker
55127 Mainz
Fontanestr. 82
Tel.: 72801
E-Mail: hartmut@rencker.de

Herrn
Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler
Generalstaatsanwaltschaft
Josef-Görres-Platz 5-7

56068  Koblenz

Mainz, 27.06.2011

Dortiges Zeichen: 4Zs 466/11
Polizei deckt Kriminelle

Sehr geehrter Herr Mannweiler,

ich mag nicht glauben, dass Sie das glauben, was Sie mich glauben machen wollen. Vielleicht lässt sich ihre Demut vor der Sakrosanz der Polizei mit dem Aphorismus von Clausewitz erklären, der einmal sagte: „Nichts ist schwerer als der Rückzug von einer unhaltbaren Position“.

Den von unfähigen, geltungssüchtigen Polizistenanfängern losgetretenen „absurden Narrenstreich“ (Zitat Herbert Bonewitz) hat die Presse nicht zufällig genüsslich ausgeschlachtet und sich über Polizei und Justiz lustig gemacht hat. Dieser „Justizunfall“ (Zitat eines pensionierten Richters) hat meinem öffentlichen Ansehen als geradliniger Politiker sehr gedient. Viel Anerkennung habe ich wegen meiner Unerschrockenheit gefunden. Sogar ein mit mir befreundeter Polizeipräsident ist der Überzeugung, dass man längst eingesehen hat, dass hier ein krummes Ding gelaufen ist und man lediglich aus Angst, sein Gesicht zu verlieren, einfach abtaucht, selbst um den Preis, mich als Bauernopfer zu missbrauchen, nur um eigenes Versagen zu vertuschen.

Am schlimmsten ist, dass das beharrliche Decken des von mir aufgedeckten Skandals zu einem eigenständigen Kriminalfall geworden ist, der bis in den Bereich von Strafvereitelung im Amt reicht. Noch nie habe ich als ermittlungstaktisch erfahrener Beamter so erbärmliche Versuche der Beweisklitterung erlebt. Hier werden alle Grundsätze der ergebnisoffenen Beweiserhebung missachtet. Denn wollte man sich mit Fakten befassen, käme man unausweichlich zu einem unerwünschten Ergebnis.

Ihr erneutes Bemühen, durch Vermeiden der gebotenen Sachaufklärung “kleine Strolche“ vor einem Strafverfahren zu bewahren, kann ich so nicht hinnehmen. Es ist mehr als befremdlich, dass Sie z.B. die Polizeiakte nicht sehen wollen, in der genau das steht, was mein Vorbringen untermauert. Leider kann ich die Schlüsseldokumente nicht vorlegen, weil mir zum Zwecke der Beweisunterdrückung Kopien verweigert werden. Ich habe deshalb Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben. Hierzu verweise ich auf die Anlagen. Der Generalstaatsanwaltschaft wird sich die Polizei nicht verweigern können.

Das Vermeiden einer Sachaufklärung ist nicht nur eine Missachtung meiner Glaubwürdigkeit und der Glaubwürdigkeit meiner Zeugen sowie der von mir aufgebotenen reputierten Idiomkenner, sondern auch eine Diskreditierung der stets um Wahrhaftigkeit bemüht gewesenen Richterin Knechtel. Denn es muss einen triftigen Grund gegeben haben, in einer Bagatellsache um 30 Euro einen Ortstermin mit sieben Zeugen, dem Beschuldigten, der Richterin und der Staatsanwaltschaft anzusetzen. So etwas macht kein Gericht, wenn es um eine Bagatelle geht. Alleine diese Entscheidung macht deutlich, dass ein Lügenmärchen, das um mehr als Erbsenzählerei von wenigen Metern geht, aufgeklärt werden sollte. Es ist für mich unbegreiflich, dass die Generalstaatsanwaltschaft hierin keine klärungsbedürftige Auffälligkeit erkennen will.

Aber auch in dem Justizunfall (Zitat eines Richters) um den nicht existierenden Mainzer „Fasching“ war Richterin Knechtel keineswegs von der Wahrhaftigkeit der Täter überzeugt. Denn diese wollte das Verfahren unter meinem Beweisvorbringen schon im Vorfeld einstellen, hatte dann aber nicht die Kraft, sich gegen die abgestimmten Lügen von gleich drei Jungpolizisten durchzusetzen. So ist es dann zu der salomonischen Verurteilung zu NICHTS gekommen.

Richterin Knechtel war so verärgert darüber, wie sie mehrfach angelogen wurde, dass diese sich ganz bestimmt noch an den Vorfall erinnern kann. Auch ich erinnere mich noch an Fälle, die ich vor 30 Jahren bearbeitet habe. Ich erwarte von Richterin Knechtel, dass deren Gedächtnis nicht schlechter ist als meines. Die Generalstaatsanwaltschaft sollte einer Richterin nicht ungeprüft mangelndes Erinnerungsvermögen unterstellen.

Ich betone noch einmal, dass J.M. (Name nachträglich anonymisiert) in der Verhandlung um das zulässige Nichtanlegen des Gurtes beim Rangieren bzw. im Schritttempo hartknäckig gelogen hat, es seien zwei Polizeifahrzeuge, darunter ein rotes Privatauto mit Blaulicht und Trara ca. 200 m hinter mir hergefahren um mich zu stellen. Exakt dieses Märchen findet sich fast wortgleich viermal in den Unterlagen der Bereitschaftspolizei Mainz. Die einzige Erklärung für die Falschaussage des J.M. (Name nachträglich anonymisiert)  ist, dass er ganz offenkundig die abgestimmte Lügen seiner Kollegen in deren dienstlichen Erklärungen decken wollte.

Erst als es M. (Name nachträglich anonymisiert) brenzlig wurde, hat er seine Aussage telefonisch zurückgezogen und damit zugleich seine Kollegen als Lügner entlarvt.

Ich muss die Generalstaatsanwaltschaft erneut auffordern, ihrer Aufklärungspflicht nachzukommen. Hierzu gehört insbesondere:

Ø      Objektive Auswertung der dortigen Akte 4 Zs 977/10 über meine Verurteilung, insbesondere Bewertung der Erklärungen der Idiomkenner Dr. von Roesgen, Herbert Bonewitz und Friedrich Demmler.

Ø      Beiziehung der in den Unterlagen der Bereitschaftspolizei Mainz enthaltenen Lügenmärchen aller vier Beteiligten, die meinen Vorwurf der vorsätzlichen uneidlichen Falschaussage bestätigen. Zeichen J 8/09

Ø      Anhörung von Richterin Knechtel, die durch den Vorfall so viel Verdruss auszuhalten hatte, dass diese sich mit Sicherheit erinnern kann. Insbesondere bedarf es einer Stellungnahme welche außergewöhnlichen Umstände diese veranlasst haben, in einem absoluten Bagatellfall einen kostenaufwendigen Ortstermin anzusetzen.

Zu prüfen ist vor allem, ob das beharrliche Decken offenkundiger Lügen durch die Polizeileitung den Straftatbestand der Strafvereitelung im Amt erfüllt. Man vermied es sowohl bei der Polizei als auch in der Justiz, die eklatanten Widersprüche zwischen meinem sofortigen dezidierten Gedächtnisprotokoll und den von Plausibilitätswidersprüchen nur so wimmelnden Abwehrerklärungen der Täter aufzuhellen. Die Märchen der Täter wurden kritiklos zur alleinigen Wahrheit erhoben, denn hätte man sich mit den Widersprüchen befasst, wäre man zu einem unerwünschten Ergebnis gekommen. Und wo bleibt meine Glaubwürdigkeit?

Ich biete erneut an, eine Kungelei mitzutragen die den Tätern und ihren Beschützern ermöglicht, ihr Gesicht halbwegs zu wahren. Mein Entgegenkommen könnte darin bestehen, dass ich meine Pressekontakte nicht nutze und auf eine Veröffentlichung des Skandals verzichte.

Freundliche Grüße

(Hartmut Rencker)

Anlagen:


Hartmut Rencker
55127 Mainz
Fontanestr. 82
Tel.: 72801
E-Mail: hartmut@rencker.de

per Fax
Bereitschaftspolizei
Herrn Ltd. Polizeidirektor Klaus Werz
-persönlich-

Mainz

Mainz, 12.9.2011

Zeichen  J 8/09
Polizei deckt Kriminelle in eigenen Reihen

Sehr geehrter Herr Werz,

Ihr Vorgänger Dieter Frank hat Ihnen einen peinlichen Kriminalfall hinterlassen, in den nicht nur die primären Täter aus den Reihen der BePo verstrickt sind sondern auch die Polizeileitung, die sich durch Beweisunterdrückung in den Ruch der Strafvereitelung im Amt gebracht hat.

Vorausgegangen ist ein in inhaltlicher und verbaler Abstimmung mit einem im Fachbereich Polizeiaufsicht tätig gewesenen Leitenden Ministerialdirektor i.R. mit sofortiger Dienstaufsichtsbeschwerde gemeldeter polizeilicher Übergriff, bei dem nicht uniformierte Jungpolizisten im Privatauto unter einer erfundenen Beschuldigung mich zum halben Preis abkassieren wollten unter der Bedingung, bar zu zahlen. Allerdings waren diese Leute mangels Quittungsblock nicht inkassofähig, was die Polizei 19 Monate nach Erhebung der Beschwerde als „unschöne Gegebenheit“ eingestanden hat. Ansonsten wurde alles geleugnet, was ich in meiner Beschwerde vorgetragen habe, obwohl die in den Übergriff verwickelten Täter das halbe Strafgesetzbuch abgearbeitet haben, angefangen mit Blaulichtmissbrauch außerhalb einer Gefahrenlage über eine Fahrstrecke von fast 2 km, Unfähigkeit oder Unwilligkeit zum korrekten Stoppen mittels Kelle, Falschbeschuldigung, Quittierunfähigkeit, Legitimationsverweigerung usw. Welche Rolle deren Beschützer gespielt haben, mag die Staatsanwaltschaft interessieren.

Anstatt den aus staatsbürgerlicher Verantwortung gemeldeten Übergriff intern aufzuarbeiten, wurde ich mit einer dummdreist erfundenen Ehrverletzungsanzeige überzogen, ich hätte diese flegelhaft aufgetretenen Leute mit Worten wie Faschingspolizisten und Karnevalspolizisten in ihrer „Würde“ herabzusetzen versucht, ganz offenkundig, um die Bearbeitung der Beschwerde unterlaufen und verschleppen zu können. Tatsache ist, dass ich das mir wichtigtuerisch vor die Nase gehaltene mobile Blaulichtlämpchen vom Typ Baumarkt als „Fastnachtsdutzel“ bezeichnet habe. Dies mag der Aufhänger für die erfundenen Beschuldigungen sein.

Die Verschleppungstaktik ist aufgegangen, denn die verantwortlichen Beschützer stehen nicht mehr im Polizeidienst. Jedenfalls bin ich inzwischen durch die von der Polizeileitung gedeckte, dummdreist erfundene Gegenbeschuldigung zum Vorbestraften gemacht worden, während der Übergriff nach wie vor nicht intern abgearbeitet ist.

Mit mir befreundete führende Persönlichkeiten aus dem Richteramt und dem Polizeidienst, darunter ein amtierender Polizeipräsident, sind fassungslos, welch krummes Ding hier gedeckt wird, selbst um den Preis, mich als Bauernopfer zu missbrauchen. Das ist ein eigener Kriminalfall. Und jetzt ist die Polizei in einer Situation die Clausewitz einmal so treffend beschrieben hat: "Nichts ist schwieriger als der Rückzug von einer unhaltbaren Position".

Mit dem Skandal waren und sind folgende Stellen befasst: 

Ø      Amtsgericht Mainz
Ø      Amtsgericht Worms
Ø      Landgericht Mainz
Ø      Landgericht Bad Kreuznach
Ø      Oberlandesgericht Koblenz
Ø      Staatsanwaltschaft Mainz
Ø      Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach
Ø      Generalstaatsanwaltschaft Koblenz
Ø      Innenministerium
Ø      Justizministerium
Ø      Staatskanzlei
Ø      Allgemeine Zeitung Mainz
Ø      AZ online
Ø      Mainzer Rheinzeitung
Ø      Landtag

Im Rahmen dieses multifaktorellen Vorfalls wurde auch ein nicht begangener Gurtpflichtverstoß angezeigt, dem inzwischen eine Schlüsselbedeutung zukommt. 

In der Hauptverhandlung am 17.8 2009 behauptete der Falschbeschuldiger J.M. (Name nachträglich anonymisiert) trotz Vorhalt mehrfach, ich sei ohne Gurt weggefahren (zutreffend ist weniger als 20 m im Schritttempo rangiert) und er und seine Kollegen seien mir mit zwei Fahrzeugen mit Blaulicht und Signalhorn, Hupe und Lichthupe nachgefahren und hätten das Fluchtfahrzeug nach ca. 200 m Verfolgung gestellt. Tatsache ist, dass der Polizeibus nur die Fahrbahnseite gewechselt hat und das private Tatfahrzeug gar nicht bewegt wurde. Dies ist durch Zeugenaussagen belegt. Unter dem Druck meiner überzeugenden Beweisführung mochte die Richterin die Beschuldigung nicht glauben, ebenso wenig den Blödsinn vom Mainzer Fasching. Auch in der Fastnachtsposse wollte das Gericht zuerst das Verfahren einstellen, wusste sich dann aber nicht der abgestimmten Lügen der in Panik geratenen Jungpolizisten zu erwehren. So kam es dann zu einer Verurteilung zu NICHTS, jedoch auf meine Kosten plus Eintragung im Bundeszentralregister.

Das Märchen von einer Verfolgungsfahrt findet sich fast wortgleich viermal in den Unterlagen der Bereitschaftspolizei Mainz. Die einzige Erklärung für die uneidliche Falschaussage des M. (Name nachträglich anonymisiert) in der Hauptverhandlung ist, dass er ganz offenkundig die abgestimmte Lügen seiner Kollegen in deren dienstlichen Erklärungen decken wollte. Erst als es J.M. (Name nachträglich anonymisiert) brenzelig wurde, zog er einen Monat nach der Hauptverhandlung seine Beschuldigung telefonisch zurück (Anlage). So kam es dann zur Verfahrenseinstellung. Ein wegen 30 Euro Streitwert angesetzter Ortstermin mit sieben Zeugen wurde abgesetzt. Alleine die Tatsache dieses irrationalen Aufwandes in einer Bagatellsache macht deutlich, dass es hier nicht um Erbsenzählerei sondern um die Aufklärung des Straftatbestandes der uneidlichen Aussage gehen sollte.

Mit der verspäteten Rücknahme der Aussage ist die Glaubwürdigkeit der ganzen Gruppe erschüttert. Denn wer als Lügner überführt ist, kann bei neuen absurden Lügen um den nicht existierenden „Mainzer Fasching & Co.“, einem Kuriosum, wie es nur Messfemde erfinden können, nicht plötzlich glaubwürdig sein, dazu noch im Umfeld einer sogar von der Polizei als "unschöne Gegebenheit" eingestandenen Situation.

Inzwischen scheint die Justiz einzusehen, dass alle Versuche, sich per Verfahrensfragen vor dem Sachverhalt zu drücken, nicht mehr länger haltbar ist. Jedenfalls liegt mir jetzt von der Justiz das indirekte Angebot vor, dass meine Verurteilung aufgehoben werden kann unter der Bedingung, dass die Falschbeschuldiger wegen uneidlicher Falschaussage (zu 3 Monaten Gefängnis) verurteilt oder zumindest adäquat belastet werden. Hierzu benötige ich die mir bis jetzt verweigerten Kopien der dienstlichen Lügenmärchen. Ich darf Sie also bitten, dies zu veranlassen.

Diese unerträgliche Justizposse ließe sich durch ein Minimum an Einlenken zu einem Ende bringen, bei dem alle halbwegs ihr Gesicht wahren könnten. Ich schlage noch einmal vor, die jungen Leute wegen ihres Fehlverhaltens dienstlich zu maßregeln und mir dies zu bestätigen. Die Justiz wartet hierauf, um das lächerliche Urteil gegen mich formal aufheben zu können.

Als weiterer Notnagel könnte die sattsam bekannte Erkenntnis der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz instrumentalisiert werden, wonach Polizisten nicht falsch aussagen sondern irren. So könnte man im Nachhinein einen straffreien Verständnisirrtum der idiomunkundigen Leute konstruieren, zumal der primäre Täter T.Ch. (Name nachträglich anonymisiert), ein Mann mit Migrationshintergrund, offenbar die absurde Posse um den nicht existierenden Mainzer Fasching erfunden hat.

Als bittere Erkenntnis muss ich feststellen: Wer von im Privatfahrzeug fahrenden nicht uniformierten Polizistenanwärtern für 10 Euro eine Quittung verlangt, kann wegen dieser Unbotmäßigkeit ins Gefängnis kommen, vor allem dann, wenn die Polizei Kelle, Quittungsblock und Dienstausweis vergessen hat.

Ich hoffe, dass die Polizei zur Vermeidung einer Anklage wegen Strafvereitelung im Amt doch noch auf meine konstruktiven Angebote eingeht. Ich bin jederzeit zu einem zielsuchenden Gespräch bereit, auch unter Vermittlung meiner dort bekannten Freunde aus der Polizeiführung.

Mit Grüßen

Hartmut Rencker

Anlagen:
Schreiben an Gericht
Auszug aus der Gerichtsakte
Angebot der Verfahrenseinstellung (Fastnachtsposse)
Verfahrenseinstellung (Gurtfall)


Hartmut Rencker
55127 Mainz
Fontanestr. 82
Tel.: 72801
E-Mail: hartmut@rencker.de

Innenministerium RLP
Herrn Minister Roger Lewentz
-persönlich-

Mainz

Mainz, 7.11.2011

Polizei deckt mit Duldung des Innenministeriums Kriminelle in eigenen Reihen
Zeichen 1825/342    18200:34 BP

Sehr geehrter Herr Minister Lewentz,

gelegentlich des mit Ihnen bei der Fluglärm-Demo geführten kurzen Gesprächs hatten wir vereinbart, dass ich den Ihnen wohl nur flüchtig bekannten Polizeiskandal noch einmal vortrage. Inzwischen habe ich Ihnen eine Reihe von Dokumenten gemailt. Für Ihre regelmäßigen Eingangsbestätigungen bedanke ich mich. Anliegend gebe ich Ihnen einige weitere Anlagen, insbesondere meine inhaltlich unbearbeitet gebliebene Dienstaufsichtsbeschwerde vom 12.6.2011, die von Ihrem Ministerium unter Umgehung des Sachverhalts mit der Drohung beantwortet wurde, ich laufe Gefahr, strafrechtlich verfolgt zu werden. Dieses Ansinnen habe ich scharf zurückgewiesen.

Um Ihnen das Studium des umfangreichen Vorgangs zu erleichtern, gebe ich Ihnen noch einmal einen ganz kurzen Abriss. Vor allem muss zwischen zwei Strafverfahren unterschieden werden:

Primär habe ich der Polizei einen sehr rätselhaften Übergriff von im Privatauto unterwegs gewesenen Jungpolizisten gemeldet, die ich nach längerer Verfolgungsfahrt zum Anhalten veranlasst habe. Für einen angeblichen Einbahnverstoß bot man mir an, mich zum halben Preis ohne Quittung freizukaufen. Mein Bestehen auf einer Quittung hat dann eine Lawine ausgelöst, denn die jungen Leute hatten keine. Ich frage mich, wo mein „Trinkgeld“ geblieben wäre, wenn ich nicht auf einer Quittung bestanden hätte. Anstatt dass sich die Polizei für meine Meldung des mysteriösen Vorfalls bei mir bedankt hat, wurde zum Unterlaufen meiner Beschwerde eine kuriose Gegenanzeige erfunden, ich hätte die ehrlosen jungen Leute als „Faschings“- und „Karnevals“-Polizisten bezeichnet, um diese in ihrer Würde herabzusetzen. Die messfremden jungen Leute mitsamt ihren Beschützern merkten nicht, wie absurd es ist, einer Mainzer Hausgeburt noch aus den Kriegsjahrgängen, solche Worte zu unterstellen. Noch schlechter kann man nicht lügen. Nicht zufällig hat sich die Presse über diese Posse lustig gemacht. Wegen dieser Falschbeschuldigung wurde ich zu 15 Tagen Gefängnis auf Bewährung verurteilt.

Dem zweiten Verfahren wegen einer nicht begangenen Gurtpflichtverletzung kommt insofern eine Schlüsselbedeutung zu, als hier nachweislich von allen Beteiligten gelogen wurde. Der Täter J.M. (Name nachträglich anonymisiert) schreckte noch nicht einmal vor einer mehrfach wiederholten uneidlichen Falschaussage zurück. Das Gericht mochte ihm nicht glauben und setzte wegen eines Streitwerts von gerade einmal 30 Euro einen Ortstermin mit einem Großaufgebot an Zeugen an. Hierzu ist es aber nicht mehr gekommen. Ohne mir die Gründe zu nennen, stellte das Gericht das Verfahren gegen mich ein.

Um meine Rehabilitation durchzusetzen, bin ich gezwungen, die Glaubwürdigkeit der Lügner formal zu erschüttern. Hierzu benötige ich zwingend Kopien der nachweislich erfundenen Originalbeschuldigungen. Man verweigert mir aber unter Missachtung des Informationsfreiheitsgesetzes entsprechende Kopien. Ich frage mich, weshalb man so große Scheu hat, die mir nur zur Einsicht vorgelegten Falschbeschuldigungen als Textdokument zur Verfügung zu stellen. Ich betone ausdrücklich, dass mir vom Lerchenberger Polizeileiter, der mich bei der Akteneinsicht bewachte, Kopien verweigert wurden und meine wiederholten Ersuchen um Kopien allesamt abgewiesen wurden, sogar von Ihrem Ministerium. Das ist Beweisunterdrückung.

Welchen Beweiswert der Wortlaut noch haben sollte, hat sich erst Wochen nach der Akteneinsicht ergeben. Durch mir von der Staatsanwaltschaft Mainz zur Verfügung gestellte Auszüge aus der Gerichtsakte über die eingestellte Gurtbeschuldigung ist gerichtsfest dokumentiert, dass massiv gelogen wurde bis hin zur uneidlichen Falschaussage. Bemerkenswert an dieser mehrfach wiederholten Falschaussage ist, dass sich diese nur damit erklärt, dass der Falschbeschuldiger offenkundig die abgestimmten dienstlichen Falscherklärungen seiner Mittäter zu decken versuchte. Erst als es ihm brenzlig wurde, zog dieser nach vier Wochen seine Falschaussage zurück ohne zu bemerken, dass er damit die Lügen seiner Mittäter eingestanden hat.

Der von in Panik geratenen Polizistenanfängern losgetretene „absurde Narrenstreich“ (Zitat Herbert Bonewitz) ließe sich durch ein Minimum an Einlenken zu einem Ende bringen, bei dem alle halbwegs ihr Gesicht wahren könnten:

Ich schlage noch einmal vor, die jungen Leute wegen ihres Fehlverhaltens dienstlich zu maßregeln und mir dies zu bestätigen. Die Justiz wartet hierauf, um das lächerliche „Faschings“-Urteil gegen mich formal aufheben zu können.

Als weiterer Notnagel könnte die Erkenntnis der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz instrumentalisiert werden, wonach Polizisten nicht falsch aussagen sondern irren. So könnte man im Nachhinein einen straffreien Verständnisirrtum der idiomunkundigen Leute konstruieren, zumal der primäre Täter T. Ch. (Name nachträglich anonymisiert), ein Mann mit Migrationshintergrund, offenbar den Stuss um den nicht existierenden Mainzer Fasching erfunden hat.

Wenn Ministerium und Polizeileitung sich meinem immer wieder vorgetragenen Angebot einer pragmatischen Einigung weiterhin verschließen, bleibt mir nichts anderes übrig, als gegen alle an der Vertuschung Beteiligten Strafverfahren wegen Falschaussagen, Beweisunterdrückung und Strafvereitelung im Amt anzustrengen. Es ist unerträglich, welche Lawine in Not geratene „kleine Strolche“ lostreten können und wie sich Administration und Justiz am Nasenring vorführen lassen

Ich stehe mit meinen Vorwürfen in Einklang mit einem mit mir befreundeten Polizeipräsidenten, der fassungslos ist, was hier an Beweisunterdrückung und Manipulation läuft. Er ist davon überzeugt, dass man hier den Absprung verpasst habe und jetzt nicht mehr wisse, wie man aus dem Sumpf herauskomme.

Als bittere Erkenntnis muss ich feststellen: Wer von im Privatfahrzeug fahrenden nicht
uniformierten Polizistenanwärtern für 10 Euro eine Quittung verlangt, kann wegen dieser Unbotmäßigkeit ins Gefängnis kommen, vor allem dann, wenn die Beschuldigung erfunden ist und die Polizei Kelle, Quittungsblock und Dienstausweis vergessen hat.

Ich freue mich auf ein zielsuchendes Gespräch mit Ihnen.

Es grüßt Sie ein wegen mangelnder Demut vor der Polizeiwillkür Vorbestrafter

Hartmut Rencker


Hartmut Rencker
55127 Mainz
Fontanestr. 82
Tel.: 72801
E-Mail: hartmut@rencker.de

per Mail:
klaus.werz@polizei.rlp.de

Bereitschaftspolizei
Herrn Ltd. Polizeidirektor Klaus Werz
-persönlich-

Mainz

Mainz, 12.2.2012

Zeichen  J 8/09

Polizei deckt Kriminelle in eigenen Reihen

Sehr geehrter Herr Werz,

mit meiner umfangreichen Eingabe vom 12.9.2011 habe ich nachgewiesen, dass die an dem polizeilichen Übergriff Beteiligten sich abgestimmter dienstlicher Falscherklärungen schuldig gemacht haben. J.M. (Name nachträglich anonymisiert) ist sogar gerichtsfest der uneidlichen Falschaussage überführt. Mit seiner mehrfach wiederholten Falschaussage versuchte er, die Lügen seiner Mittäter zu decken. Erst als es ihm vier Wochen nach der Hauptverhandlung brenzlig wurde, zog er kurz vor einem bereits angesetzten Ortstermin die Falschaussage zurück ohne zu erkennen, damit die gesamte Gruppe der Unaufrichtigkeit bezichtigt zu haben.

Ich bitte um Mitteilung, welche disziplinarischen Maßnahmen Sie gegen die bandenartig aufgetretenen Täter ergriffen haben. Ich bin auf eine Maßregelung angewiesen, um die Aufhebung meiner durch weitere Falschaussagen zustande gekommen Verurteilung zu 15 Tagen Gefängnis auf Bewährung durchsetzen zu können. Über den Vorfall hat die Presse sarkastisch berichtet und sich über die absurde Vergewaltigung der Meenzer Fassenacht zu “Fasching“ und “Carneval“ lustig gemacht. Solchen Stuss können nur messfremde Fulder erfinden. Und halb Mainz hat sich darüber amüsiert, wie sich eine idiomunkundige demütige Justiz von kleinen Polizeistrolchen über den Tisch hat ziehen lassen. Jeder, der nur halbwegs mit dem Tagesgeschehen vertraut ist, wusste, dass der so kurios verurteilte Lerchenberger Politiker nur ich gewesen sein konnte. Viel Zustimmung habe ich erfahren.

Außerdem bestehe ich darauf, dass meine primäre Dienstaufsichtsbeschwerde vom März 2009 unter Berücksichtigung meiner Beanstandungen endlich sachgerecht verbeschieden wird. Bisher wurde gerade so viel zugegeben, wie sich nicht leugnen ließ. Der Polizeileitung muss ich vorwerfen, keinerlei Auffälligkeit darin erblicken zu wollen, wenn nicht uniformierte Jungpolizisten im Privatauto einen Verkehrsteilnehmer fast 2 Kilometer langsam nachfahren ohne diesen zu überholen und per Kelle zu stoppen und dann diesem unter einer erfundenen Beschuldigung anbieten, sich zum halben Preis mit Bargeld ohne Quittung freizukaufen.

Ich hoffe, dass Sie zur Vermeidung einer Anklage wegen Strafvereitelung im Amt doch noch auf meine konstruktiven Angebote eingehen. Ich bin jederzeit zu einem zielsuchenden Gespräch bereit, auch unter Vermittlung meiner dort bekannten Freunde aus der Polizeiführung.

Mit Grüßen

Hartmut Rencker


Hartmut Rencker
55127 Mainz
Fontanestr. 82
Tel.: 06131-72801
E-Mail: hartmut@rencker.de

per Fax 0261 / 1307-38010

Herrn
Generalstaatsanwalt Erich Jung
-persönlich-
Generalstaatsanwaltschaft RLP
Deinhardpassage 1

56068  Koblenz

Mainz, 30.3.2012

Dortiges Zeichen: 4Zs 466/11

Polizei und Justiz decken Kriminelle

Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt Jung,

meine an Sie persönlich gerichteten Eingaben vom 28.11.2011 und 17.12.2011 wurden von dem von mir angegriffenen Staatsanwalt Mannweiler mit der ihm eigenen autoritären Verweigerungshaltung abgeschmettert bzw. erst gar nicht beantwortet.

Durch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht bin ich jetzt in den Besitz der Dokumente gelangt, die Herr Mannweiler nicht sehen mag. Wie die einkopierten Textauszüge nachweisen, hat der von mir der uneidlichen Falschaussage beschuldigte M. (Name nachträglich anonymisiert) sich keineswegs „indiziell“ geirrt, sondern vor Gericht genau das gelogen, was er und seine Mittäter dienstlich erklärt haben. Es ist auch absurd, bequem zu unterstellen, dass die entscheidende Frage, ob man mir gar nicht oder unter Signaleinsatz 200 m nachgefahren sei, des „Nachmessens“ (StaA Mainz) bzw. der „Inaugenscheinnahme“ (GenStaA Koblenz) bedurfte. Wer zwischen weniger als 20 m und ca. 200 m nicht unterscheiden kann, ist für seine Aufgabe entweder ungeeignet oder ein Lügner.

Es ist auch ein ungeheuerlicher Vorgang, zum Zwecke der Beweisunterdrückung einer reputierten Richterin ungeprüft ein kurzes Gedächtnis zu unterstellen um ihr die Zeugentauglichkeit abzusprechen. Richterin Knechtel wird sich sehr wohl daran erinnern können, wie sie in zwei Fällen gegen ihre Überzeugung über den Tisch gezogen wurde. Und denken Sie bitte einmal darüber nach, wie es sich erklären mag, wegen eines Streitwerts von 30 Euro einen Ortstermin mit sieben Zeugen anzusetzen. Bei der Seltenheit von Ortsterminen vergisst man so etwas nicht. Gleiches gilt für „das äußerst selten genutzte Mittel der Geldstrafe auf Bewährung“ (Zitat Richter i.R. Prof. Dr. Koch).

Wenn Herr Mannweiler sich weigert, Beweise einsehen zu wollen und Richterin Knechtel die Zeugeneignung abspricht, ist das Beweisunterdrückung in der Dimension von Strafvereitelung im Amt. Ich bestehe darauf, dass das Verfahren gegen J.M. (Name nachträglich anonymisiert) fortgesetzt wird. Mir ist nicht an dem gesetzlich vorgesehenen Strafrahmen für uneidliche Falschaussage von mindestens 3 Monaten Gefängnis gelegen, vielmehr genügt mir die geringste Maßregelung als amtliche Bestätigung der Unglaubwürdigkeit von J.M. (Name nachträglich anonymisiert) um damit die Aufhebung meiner Verurteilung im "Faschingsfall" durchsetzen zu können.

Freundliche Grüße

(Hartmut Rencker)

Auszug aus der dienstlichen Falschaussage von J. M. (Name nachträglich anonymisiert)


Auszug aus der dienstlichen Falschaussage von P.M. (Name nachträglich anonymisiert):

 

Auszug aus einer Zeugenerklärung:

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Hier zur Analyse der abgestimmten Lügen
und die Polizeileitung mag in diesen unübersehbaren Lügenmärchen keine Auffälligkeit erkennen, wohl deshalb, weil der Text von der Polizeileitung selbst formuliert wurde, wie die Diktion, die Formatierung und kopierte Textteile beweisen.

Die Polizei kennt diese Internetveröffentlichung, mag aber nicht dagegen angehen, um "Herrn Rencker keine neue Bühne zur Selbstdarstellung zu bereiten". In Mainz kommentiert man solche Peinlichkeiten
                                         mit     "Ui-ui-ui---Au-au-au            oder mit Helau
Abrufe: [Counter] Die Seite wird regelmäßig von der Polizei und der Landesregierung abgerufen. Da liegen Nerven blank.